Untersuchungsausschuss zur Corona-Krisenpolitik hat sich konstituiert

Der Untersuchungsausschuss 7/1 zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ hat die Arbeit aufgenommen. Das Gremium konstituierte sich heute in nichtöffentlicher Sitzung.

Der Ausschuss beschloss folgenden Terminplan:

6. November 2020     

Nichtöffentliche Beratung - Verfahren und Organisatorisches

11. Dezember 2020

Beratung Beweisanträge zu Ziffer 5) des Einsetzungsbeschlusses (Kriminalität und Strafverfolgungsbehörden)

22. Januar 2021 (vorläufig)

Öffentliche Beweiserhebung zu Ziffer 5) des Einsetzungsbeschlusses (Kriminalität und Strafverfolgungsbehörden)

Beratung Beweisanträge zu Ziffer 4) des Einsetzungsbeschlusses (Auswirkungen der SARS-CoV 2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Brandenburger Wirtschaft)

19. Februar 2021 (vorläufig)

Öffentliche Beweiserhebung zu Ziffer 4) des Einsetzungsbeschlusses (Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Brandenburger Wirtschaft)

Beratung Beweisanträge zu Ziffer 1) des Einsetzungsbeschlusses (Datengrundlage, Informationsbeschaffung und Strategieentwicklung)

19. März 2021 (vorläufig)

Öffentliche Beweiserhebung zu Ziffer 1) des Einsetzungsbeschlusses (Datengrundlage, Informationsbeschaffung und Strategieentwicklung)

Beratung Beweisanträge zu Ziffer 2) des Einsetzungsbeschlusses (Handlungsstrategie, Umsetzung und Kontrolle)

23. April 2021(vorläufig)

Öffentliche Beweiserhebung zu Ziffer 2) des Einsetzungsbeschlusses (Handlungsstrategie, Umsetzung und Kontrolle)

Beratung Beweisanträge zu Ziffer 3) (Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Gesundheit der Bevölkerung)

14. Mai 2021 (vorläufig)

Öffentliche Beweiserhebung zu Ziffer 3) des Einsetzungsbeschlusses (Auswirkungen der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie und der Krisenpolitik auf die Gesundheit der Bevölkerung)

11. Juni 2021 (vorläufig)

Gemäß Untersuchungsausschussgesetz § 11 Absatz 3 erfolgen Beratung und Beschlussfassung nichtöffentlich. Die Beweisaufnahme, zu der u. a. die Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen und Anhörung von Sachverständigen zählt, findet gemäß § 11 Absatz 1 in öffentlicher Sitzung statt, wobei Ton- und Bildaufnahmen sowie Ton- und Bildübertragung nicht zulässig sind.

Der Landtag Brandenburg hatte am 23. September die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschlossen. Zugrunde lag dem ein entsprechender Antrag der 23 Mitglieder der AfD-Fraktion. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 72, Absatz 1) sieht vor, dass der Landtag auf Antrag eines Fünftels seiner insgesamt 88 Mitglieder die Pflicht hat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Ausschuss hat laut Beschluss elf stimmberechtigte Mitglieder. Vorsitzender ohne Stimmrecht ist der SPD-Abgeordnete Daniel Keller.