Landtagspräsidentin Liedtke zur Entscheidung des Verfassungsgerichts über das Paritätsgesetz

Das vom Landtag im Januar 2019 verabschiedete Paritätsgesetz ist heute vom Verfassungsgericht des Landes Brandenburg für nichtig erklärt worden.

Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke erklärt zu dem Urteil:

„Das Verfassungsgericht hat die Beweggründe für das Paritätsgesetz ebenso wie die Bedenken dagegen ernsthaft abgewogen. Dafür gebührt dem Gericht unser aller Respekt. Der Landtag hat sich im Januar 2019 mit großer Mehrheit als erstes deutsches Parlament dafür ausgesprochen, auf gesetzlichem Wege bei künftigen Landtagswahlen die Chancen zu erhöhen, dass mehr Frauen in das Parlament einziehen. Dahinter stand die Überlegung, dass erstens keines der Geschlechter bei politischen Diskussionen und Entscheidungen benachteiligt sein darf und dass zweitens Frauen andere Blickwinkel und Erfahrungen einbringen können. Im Landtag wird nun die Urteilsbegründung genau geprüft und darüber beraten werden. Die im Grundgesetz wie in der Landesverfassung verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern auch im öffentlichen Leben bleibt für die Politik auf der Tagesordnung. Zu klären ist, welche Wege dazu richtig und rechtlich gangbar sind. Das heutige Urteil kann hierbei ebenso helfen wie die Denkprozesse und Diskussionen, die das nun abgelehnte Brandenburger Paritätsgesetz bereits angestoßen hat.“