Hinweise für Medien zur Sondersitzung des Landtages am 18. November 2020

Der Landtag Brandenburg kommt am Mittwoch, den 18. November 2020 um 9:00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 10:00 Uhr) zu einer Sondersitzung zusammen. Auf Antrag von Abgeordneten der AfD-Fraktion gemäß § 17 (2) der Geschäftsordnung des Landtages wird das Plenum über vorgeschlagene Änderungen am Bundesinfektionsschutzgesetz beraten, die am selben Tag im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat zur Abstimmung stehen. Wir bitten Medienvertreterinnen und -vertreter, die an der Sitzung teilnehmen möchten, um Beachtung folgender Hinweise:

  1. Zugang zum Landtag: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich an der Pforte als Vertreterinnen und Vertreter der Medien ausweisen können (durch Transponder, Journalisten- oder Dienstausweis, ggf. Redaktionsschreiben).
  2. Pressetribüne: Journalistinnen und Journalisten werden gebeten, sich bei pressestelle@landtag.brandenburg.de namentlich anzumelden unter Angabe des Mediums, für das sie berichten. Dies gilt auch für Kamera- und Tonpersonal. Die Pressestelle behält sich vor, einen Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu verlangen. Die Sitzplätze werden entsprechend den Abstandsregeln in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Platzierte Medienvertreter erhalten eine Bestätigung. Sofern der Platz ausreicht, dürfen sich auch Beschäftigte von Fraktionen auf der Pressetribüne aufhalten (Stehplätze). Kamerastative dürfen nur genutzt werden, wenn hierdurch der Sicherheitsabstand nicht unterschritten wird.
  3. Poollösung Foto: Für den Innenraum des Plenarsaals sowie für die Pressetribünen wird jeweils ein/e Pressefotograf/in zugelassen. Die Poolführer verpflichten sich, ihr Bildmaterial Mitbewerbern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wir bitten um formlose Anmeldung (pressestelle@landtag.brandenburg.de). Die Poolführer erhalten eine Bestätigung via E-Mail.
  4. Livestream: Die Sitzung wird auf der Website des Landtages Brandenburg live übertragen: www.landtag.brandenburg.de