Landtag wählt zwei neue Richter am Verfassungsgericht Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat zwei neue Richter für das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg gewählt. Die Juristen Thomas Gerald Müller und Alexander Richter erhielten bei der Abstimmung in der Plenarsitzung am Donnerstag jeweils die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Sie rücken an die Stelle der bisherigen Verfassungsrichter Dr. Ulrich Becker und Dr. Dirk Lammer, die turnusgemäß nach zehn Jahren Amtszeit aus dem höchsten Brandenburger Gericht ausscheiden. Die Ernennung und Vereidigung der beiden neuen Mitglieder am neunköpfigen Verfassungsgericht ist für das März-Plenum des Landtages vorgesehen.

Das 1993 gegründete Verfassungsgericht des Landes Brandenburg ist neben Landtag und Regierung das dritte Verfassungsorgan. Es befasst sich mit Streitfällen, in denen es um die Vereinbarkeit von Gesetzen oder Verordnungen mit der Landesverfassung, um die Auslegung der Brandenburger Verfassung bei Konflikten etwa zwischen obersten Landesorganen sowie um eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder der kommunalen Selbstverwaltung geht. Seine Entscheidungen trifft das Verfassungsgericht in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit, sie binden Landtag und Landesregierung sowie alle Gerichte und Behörden Brandenburgs.