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Petitionen

Informationen zu Petitionen

Briefe an den PetitionsausschussBriefe an den Petitionsausschuss Gemäß Artikel 24 der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder das Recht, "sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregung, Kritik und Beschwerde an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheid in angemessener Frist."

Wer mit Maßnahmen oder Entscheidungen von Behörden des Landes Brandenburg nicht einverstanden ist, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtages wenden. Der Ausschuss wird die Entscheidungen überprüfen und - gegebenenfalls - auf Änderungen, auf Aufhebung oder auch auf den Erlass unterbliebener Entscheidungen hinwirken. Allerdings hat der Ausschuss gegenüber den Behörden kein Weisungsrecht, er kann ihnen nur empfehlen, bestimmte Entscheidungen zu treffen oder zu unterlassen.

Auch gerichtliche Entscheidungen sind der Überprüfung durch den Petitionsausschuss entzogen. Die Rechtsprechung ist nach dem Grundgesetz unabhängigen Richtern anvertraut. Behördliche Entscheidungen kann man in der Regel mit einem Rechtsbehelf anfechten, zumeist kann dagegen ein Widerspruch eingelegt werden. Eine Petition ersetzt Rechtsbehelfe nicht. Die Frist, die für die Einlegung der Rechtsbehelfe vorgesehen ist, wird nicht dadurch gewahrt, dass man sich mit einer Petition über den behördlichen Entscheid beschwert.

Das Petitionsrecht ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit, auch setzt es keine Volljährigkeit oder Geschäftsfähigkeit voraus.

Hinweise zum Einreichen einer Petition

Briefe an den PetitionsausschussNeues Fenster: Bild vergrößernEine Petition kann grundsätzlich nur schriftlich beim Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg eingereicht werden. Wichtig ist, dass die Petenten ihr Anliegen schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll. Schließlich muss die Petition mit Namen, Adresse und Unterschrift des Einsenders versehen sein.

Die Eingaben sind zu richten an den Landtag Brandenburg.

Landtag Brandenburg
Petitionsausschuss
Postfach 60 10 64
14410 Potsdam.

Der Ausschuss ist erreichbar unter:

Tel.: 0331 / 966 1135
Fax: 0331 / 966 1139
E-Mail: petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de

Hinweis: Da derzeit ein elektronisches Unterschriftsverfahren nicht verfügbar ist, kann eine Petition rechtswirksam noch nicht per E-Mail eingereicht werden.

Petitionsausschuss

Petitionsausschuss A2

Zusatzinformationen

Kontakt

Landtag Brandenburg
Petitionsausschuss A2
Leiter des Sekretariats Petitionsausschuss: Manfred Korte
Postfach 60 10 64
14410 Potsdam
Telefon: +49 (331) 966 -1135
Fax: +49 (331) 966 -1139

Petitionsausschuss

Petitionsausschuss A2

Bürgersprechstunden

Die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses findet am 30. März 2010, von 13.00 bis 17.00 Uhr, in der Kreisverwaltung Uckermark, Haus 1, Raum 036, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau statt.