Fachausschüsse
Aufgaben
Ausschüsse sind parlamentarische Gremien, deren Aufgabe vor allem darin besteht, die Entscheidungen des Landtages vorzubereiten.
Die Aufträge werden ihnen vom Landtag erteilt. Sie können sich aber auch aus eigener Initiative mit einer Sache befassen und dem Landtag Gesetzentwürfe, Anträge und Entschließungsanträge unterbreiten. Die Zahl der Mitglieder eines Ausschusses wird auf Vorschlag des Präsidiums vom Landtag beschlossen. Das Präsidium führt hinsichtlich der Zuordnung zu einer Fraktion eine Einigung über die Ausschussvorsitze und deren Stellvertretung herbei. Der Ausschussvorsitzende und sein Stellvertreter werden dann auf Vorschlag der berechtigten Fraktionen durch den Ausschuss gewählt. Die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter werden von den Fraktionen bestimmt.
Jede Fraktion hat das Recht, mit mindestens einem Mitglied in jedem Ausschuss vertreten zu sein. Ein fraktionsloser Abgeordneter hat das Recht, in einem Ausschuss mit Stimmrecht mitzuarbeiten (Artikel 70 Landesverfassung).
Die Ausschüsse im Landtag Brandenburg tagen mit Ausnahme des Petitionsausschusses öffentlich.
Ausschüsse im Überblick
- Hauptausschuss A1
- Ausschuss für Inneres A3
- Rechtsausschuss A4
- Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport A5
- Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur A6
- Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie A7
- Ausschuss für Wirtschaft A8
- Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz A9
- Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft A10
- Ausschuss für Haushalt und Finanzen A11
- Ausschuss für Haushaltskontrolle A12
- Unterausschuss des Ausschusses für Haushaltskontrolle
- Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik A13
- Wahlprüfungsausschuss
Zusatzinformationen
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Landtag Brandenburg - Termine und Tagesordnungen der Ausschüsse
Termine
Mitglieder der Ausschüsse
Kontakt
14473 Potsdam
post@landtag.brandenburg.de
Fax: +49 (331) 966 -1210
14410 Potsdam