Termin

17. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung

Termin im .ics-Format
Tagesordnung
Entwurf der Tagesordnung

1. Niederbarnimer Eisenbahn: betriebliche Situation und Weiterentwicklung

Fachgespräch

2. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 (Haushaltsgesetz 2027 / 2028 – HG 2027 / 2028), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 8/3334 (2. Neudruck)

in Verbindung damit:

Finanzplan des Landes Brandenburg 2026 bis 2030, Unterrichtung der Landes-regierung, Drucksache 8/3360

Erste Beratung

3. Erster Fortschrittsbericht zum Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg, Bericht der Landesregierung, Drucksache 8/2949 (Neudruck)

Erste Beratung (gegebenenfalls abschließend)

4. Verschiedenes

4.1 Sitzungsplan für das Jahr 2028

Kenntnisnahme

Beschreibung

Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag beim Sekretariat unter der E-Mail ausschussail@landtag.brandenburg.de oder der Telefon-Nr. 0331 966-1127 anzumelden. Bitte führen Sie aus diesem Grund einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Dienstausweis des Landes Brandenburg mit.
Besucherinnen und Besucher, für deren Teilnahme an der Sitzung Maßnahmen für den barrierefreien Zugang er-forderlich sind, werden um einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung gebeten. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Fällen ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Planung entsprechender Maßnahmen erforderlich ist. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass im und am Landtagsgebäude keine Parkplätze zur Verfügung stehen.
Die Sitzung des Ausschusses wird live im Internet übertragen und aufgezeichnet. Die Sitzung kann per Livestream über die Website des Landtages mitverfolgt werden. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist in der Regel am Folgetag auch in der Mediathek für einen Zeitraum von sechs Monaten über die Website des Landtages abrufbar.