Fachausschüsse

Fachausschüsse sind parlamentarische Gremien, deren Aufgabe vor allem darin besteht, die Entscheidungen des Landtages vorzubereiten.

Die Aufträge werden ihnen vom Landtag erteilt. Sie können sich aber auch aus eigener Initiative mit einer Sache befassen und dem Landtag Gesetzentwürfe, Anträge und Entschließungsanträge unterbreiten. Die Zahl der Mitglieder eines Ausschusses wird auf Vorschlag des Präsidiums vom Landtag beschlossen. Das Präsidium führt hinsichtlich der Zuordnung zu einer Fraktion eine Einigung über die Ausschussvorsitze und deren Stellvertretung herbei. Der Ausschussvorsitzende und sein Stellvertreter werden dann auf Vorschlag der berechtigten Fraktionen / Gruppe durch den Ausschuss gewählt. Die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter werden von den Fraktionen / Gruppe bestimmt.

Jede Fraktion / Gruppe hat das Recht, mit mindestens einem Mitglied in jedem Ausschuss vertreten zu sein. Ein fraktionsloser Abgeordneter hat das Recht, in einem Ausschuss mit Stimmrecht mitzuarbeiten (Artikel 70 Landesverfassung).

Die Fachausschüsse im Landtag Brandenburg tagen öffentlich.