Parlamentarischer Beratungsdienst

Der Parlamentarische Beratungsdienst (PBD) unterstützt seit 2008 (4. Wahlperiode) die Präsidentin des Landtages, das Präsidium, die Fraktionen, die Ausschüsse und die sonstigen Gremien des Landtages sowie Gruppen von Abgeordneten bei ihrer parlamentarischen Arbeit.

Der PBD erstellt Gutachten zu Rechtsfragen, unterstützt die Erarbeitung von Gesetzentwürfen der Fraktionen beratend, erarbeitet im Auftrag der Präsidentin des Landtages oder des Präsidiums Gesetzentwürfe zum Parlamentsrecht und erstellt Informationen zu Rechtsentwicklungen und Rechtsfragen. Eine Beauftragung des PBD muss immer einen erkennbaren Bezug zu den Aufgaben des Landtages haben, kann sich jedoch, entsprechend des Aufgabenspektrums des Landtages, inhaltlich auf völlig unterschiedliche, breit gefächerte Rechtsfragen beziehen. Es gehört dagegen nicht zu den Aufgaben des PBD, parteiliche Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu geben, Rechtsauskünfte in persönlichen Angelegenheiten zu erteilen, Einzelfälle aus dem Wahlkreis zu beurteilen oder Unterstützung in kommunalpolitischen Angelegenheiten zu leisten.

Der PBD ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit unabhängig, keinen Weisungen unterworfen und zu strikter parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Die Ausarbeitungen des PBD liegen allein in seiner fachlichen Verantwortung.

Die Einzelheiten über die Rechtsstellung, Aufgaben und Arbeitsweise des PBD werden durch eine Richtlinie der Präsidentin des Landtages festgelegt:

Die Gutachten des PBD betreffen ganz unterschiedliche Rechtsgebiete, zum Beispiel das Parlamentsrecht – etwa die Durchführung von Sitzungen, Abstimmungen und Wahlen des Landtages in der Pandemielage, den Umfang des verfassungsrechtlichen Akteneinsichtsrechts der Abgeordneten oder die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission –, das Wahlrecht –zuletzt betreffend die Frage der Geschlechterparität bei Landtagswahlen – und die Volksgesetzgebung – hier wurde die Zulässigkeit verschiedener Volksinitiativen geprüft. Aber auch in der aktuellen verfassungspolitischen Diskussion stehende Themen – etwa die Veranschlagung globaler Minderausgaben im Landeshaushalt, die Beteiligung privater Investoren an den Kosten öffentlicher Infrastruktur oder die Sozialisierung von Wohnraum und Wohnungsunternehmen im Land Brandenburg – sind Gegenstand der Gutachten des PBD.

Alle Gutachten des PBD werden in Form einer Gesamtliste in der Parlamentsdokumentation veröffentlicht.

Der Parlamentarischen Beratungsdienst stellt dem Landtag Informationen zu Rechtsentwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zur Verfügung, wenn anzunehmen ist, dass hierfür ein Informationsbedarf des Landtages besteht. Alle Informationen zu Rechtsentwicklungen werden in Form einer Gesamtliste in der Parlamentsdokumentation veröffentlicht.