Häufig gestellte Fragen

Nachstehend finden Sie, nach Schwerpunkt sortiert, Antworten zu häufig gestellten Fragen in Zusammenhang mit dem Brandenburger Landtag.

1. Arbeit des Landtages

„Landtag“ ist die Bezeichnung des Landesparlaments der meisten Bundesländer, so auch im Bundesland Brandenburg. Der Landtag ist die gewählte Vertretung aller Brandenburgerinnen und Brandenburger und Stätte politischer Willensbildung. Hier treffen unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg vor den Augen der Öffentlichkeit aufeinander, werden debattiert und entschieden.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Landtages gehören die Gesetzgebung und die Entscheidung über den Landeshaushalt. Darüber hinaus wählt der Landtag die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Regierungsarbeit.

Nach gesetzlicher Vorgabe setzt sich der Landtag in der Regel aus 88 Mitgliedern zusammen, zu- oder abzüglich eventueller Überhang- und Ausgleichsmandate.

Oft werden Landtag und Landesregierung in der öffentlichen Wahrnehmung nicht voneinander getrennt. Dabei haben die beiden Verfassungsorgane sehr verschiedene Aufgaben und spielen laut Landesverfassung ihre jeweils eigene Rolle (in Artikel 55 ff. ist der Landtag, in Artikel 82 ff. die Landesregierung beschrieben).

Wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gilt auch im Land Brandenburg der Grundsatz der Gewaltenteilung: Der Staatsaufbau ist organisiert in Legislative (gesetzgebende Gewalt: Landesparlament), Exekutive (vollziehende Gewalt: Landesregierung) und Judikative (rechtsprechende Gewalt: Gerichte und auch das Landesverfassungsgericht), die einander wechselseitig kontrollieren. Vereinfacht gesprochen, schafft das Parlament gesetzliche Regelungen, die die Regierung bzw. andere Behörden umsetzen. Im Falle von Streitigkeiten überprüfen Gerichte die Anwendung der erlassenen Normen. Die drei Gewalten agieren unabhängig voneinander.

Ein Grund dafür, dass im täglichen Sprachgebrauch zwischen Parlament und Regierung oft nicht immer genau differenziert wird, mag darin liegen, dass sich die sehr unterschiedlichen Aufgaben oft überschneiden. So wird der Landtag als Parlament zwar als Gesetzgeber bezeichnet, doch auch die Landesregierung bringt viele der Gesetze zur parlamentarischen Beratung ein, die später vom Landtag verabschiedet werden.

Immer dann, wenn der Landtag seiner Aufgabe nachkommt, die Regierung zu kontrollieren, werden die unterschiedlichen Aufgaben von Parlament und Regierung besser erkennbar: In Sitzungswochen wird dies besonders mittwochs in der „Aktuellen Stunde“ und der „Fragestunde“ deutlich. Dann stehen Mitglieder der Regierung den Parlamentarierinnen und Parlamentariern im Plenum – der Vollversammlung aller Abgeordneten – Rede und Antwort.

Der Landtag, das Parlament, wird vom Volk gewählt. Damit hat es als einziges Verfassungsorgan – im Unterschied zu Exekutive und Judikative – die direkte Legitimation der Bürgerinnen und Bürger.

In der ersten Sitzung des Landtages zu Beginn jeder Legislaturperiode werden aus seiner Mitte Abgeordnete in ein Präsidium gewählt. Dieses besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten/-innen und weiteren (derzeit acht) Mitgliedern.

Die Präsidentin bzw. der Präsident vertritt den Landtag nach außen. In der aktuellen Wahlperiode hat die Abgeordnete Prof. Dr. Ulrike Liedtke dieses Amt inne. Protokollarisch bekleidet sie das höchste Amt im Land Brandenburg. Sie leitet beispielsweise im Wechsel mit ihren beiden Stellvertretern – der Vizepräsidentin und dem Vizepräsidenten – die Plenarsitzungen des Landtages, übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus oder ernennt bzw. entlässt die Beschäftigten des Landtages.

Die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident hat als Regierungschef/-in seinen bzw. ihren Sitz grundsätzlich in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg. Aber auch im Landtagsgebäude steht ihr bzw. ihm in dieser Funktion ein Büro zur Verfügung. In der aktuellen Wahlperiode ist Dr. Dietmar Woidke Ministerpräsident Brandenburgs. Er ist gleichzeitig gewählter Abgeordneter des Landtages und hat daher genauso wie alle anderen Mitglieder des Landtages Anspruch auf ein Abgeordnetenbüro im Landtagsgebäude.

Das Potsdamer Stadtschloss – korrekt: der Neubau des Potsdamer Stadtschlosses – ist der Sitz des Verfassungsorgans Landtag und das Gebäude, in dem sich die Brandenburger Abgeordneten für ihre parlamentarische Arbeit versammeln und in dem sie auch Büros haben. Das ursprüngliche Barockschloss ließ der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg zwischen 1662 und 1669 erbauen. Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff, der Architekt Friedrichs II., gestaltete es zwischen 1744 und 1751 im Rokokostil um. Nach schweren Beschädigungen im Zweiten Weltkrieg wurde es in den Jahr 1959/1960 abgerissen. 2005 stimmte der Brandenburger Landtag für den Bau eines neuen Landtagsgebäudes in der historischen Kubatur des alten Stadtschlosses am Potsdamer Alten Markt. Anfang 2014 wurde das neue Gebäude eingeweiht. Im Innern hat es allerdings kaum noch etwas mit dem Vorläuferbau der Hohenzollern gemein, sondern genügt nunmehr den Erfordernissen eines modernen Parlamentsbetriebs.

Parlamentarische Angelegenheiten werden nicht ausschließlich im Plenum beraten und beschlossen. Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die in der Regel für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden (sogenannte „ständige“ Ausschüsse). Ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegt im Bereich der Gesetzgebung, die in den Ausschüssen nicht nur vorbereitet, sondern fachlich im Wesentlichen zum Abschluss gebracht wird. In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf unterschiedliche Teilgebiete der Politik. Die thematische Zuständigkeit der verschiedenen Fachausschüsse orientiert sich an der Ressortverteilung in der Landesregierung. Die Mitglieder eines Fachausschusses beraten alle dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen, im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Um sich ein Bild von bestimmten Sachverhalten zu machen, lassen sich die Ausschüsse von der Landesregierung und externen Sachverständigen informieren. Dies geschieht in Anhörungen und Fachgesprächen. Für die Behandlung bzw. Untersuchung besonderer politischer Sachverhalte kann der Landtag zusätzlich Sonder- oder Untersuchungsausschüsse und Enquetekommissionen einsetzen.

Die Ausschüsse sind entsprechend dem Kräfteverhältnis im Parlament mit Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen besetzt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stenografischen Dienstes erfassen jedes gesprochene Wort sowie alle nonverbalen Äußerungen während einer Plenarsitzung handschriftlich in Kurzschrift. Nur sie sind in der Lage, Zwischenrufe, Fragen und Applaus schnell und vollständig zu protokollieren, da das menschliche Ohr sehr selektiv hört, sich also auf den Sprechenden richtet und auch gleichzeitig Sprechende erfassen kann. Kameras und Tonaufzeichnungsgeräte könnten dies nicht, da sich Töne überlagern und eine nachträgliche Zuordnung – etwa von Zwischenrufen und Personen – nicht möglich ist. Zudem erstellt der Stenografische Dienst redaktionell bearbeitete Wortprotokolle der Sitzungen von regulären Ausschüssen und Sondergremien, unter anderem Enquetekommissionen und Untersuchungsausschüsse.

Informationen über die Sitzverteilung im 7. Landtag Brandenburg finden Sie in Tabellenform und grafisch aufbereitet hier.

Eine Übersicht der parlamentarischen Themen, die in den kommenden Plenarsitzungen des Landtages behandelt werden, finden Sie in der Regel jeweils eine Woche vorher im zugehörigen Terminkalender-Eintrag auf der Startseite von www.landtag.brandenburg.de. Eine Übersicht der kommenden Plenarsitzungen finden Sie zudem hier.

Bitten oder Beschwerden können Sie in Form einer Petition beim Landtag einreichen. Das Recht, sich mit Bitten zur Gesetzgebung oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden, garantiert Artikel 24 der Brandenburger Landesverfassung jeder Person – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht etc. Darüber hinaus sind beispielsweise auch Bürgerinitiativen oder Verbände petitionsberechtigt. Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, sich mit jeder Eingabe auseinanderzusetzen. Mehrere Hundert Petitionen erreichen Jahr für Jahr den Landtag. Die Zahl der Petentinnen und Petenten bzw. der Unterstützerinnen und Unterstützer von Petitionen hat jährlich mitunter eine sechsstellige Höhe erreicht.

Seit 2010 ist es möglich, Petitionen auch auf elektronischem Wege, nämlich als Onlinepetitionen einzureichen.

Manchmal ist im Einzelfall schwer einzuschätzen, ob der Landtag für Ihre Beschwerde zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich generell danach, ob der brandenburgische Gesetzgeber, die brandenburgische Verwaltung oder andere staatliche Stellen und Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterliegen, für den Gegenstand der Petition verantwortlich sind. Sollte eine Unzuständigkeit für eine Petition festgestellt werden, wird diese an den Petitionsausschuss des zuständigen Bundeslandes bzw. an den Petitionsausschuss des Bundestages abgegeben. Eine Übersicht zum Petitionsverfahren mit entsprechenden Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Neben dem Petitionsverfahren steht Ihnen auch frei, sich in Form einer Bürgerzuschrift an den Landtag zu wenden: Sachliche Anregungen, die auf postalischem oder digitalem Wege (an post@landtag.brandenburg.de) an alle Abgeordneten gerichtet sind, werden nach formaler Prüfung durch die Landtagspräsidentin entsprechend weitergeleitet.

Das Mehrebenensystem der Europäischen Union umfasst neben der europäischen Ebene und der nationalen Ebene der EU-Mitgliedstaaten auch die regionale Ebene, in Deutschland also die Bundesländer. Der Landtag hat hierbei vielfältige Möglichkeiten, mit der Europäischen Union und ihren Institutionen zusammenzuarbeiten und sich in den europäischen Diskurs einzubringen, u. a. im Rahmen des Subsidiaritätsprüfungsverfahrens, durch Stellungnahmen, der Teilnahme an Konsultationen sowie Mitgliedschaften in europäischen Gremien. Nähere Informationen finden Sie hier.

2. Abgeordnete

Unter dem Hauptmenüpunkt „Abgeordnete & Fraktionen“ finden Sie unter dem Navigationspunkt „Abgeordnete im Überblick“ alle Abgeordneten der aktuellen Wahlperiode. Auch eine gesonderte Liste aller Mitglieder des Landtages, die in der aktuellen Wahlperiode ausgeschieden sind, finden Sie dort.

In der Rubrik „Abgeordnete“ stehen Ihnen dazu mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Eine nummerierte Liste aller Wahlkreis-Mandate finden Sie hier. Alternativ können Sie auch über die Wahlkreiskarte suchen oder sich in einer Übersicht einzelne Wahlkreis-Zuständigkeiten anzeigen lassen.

Informationen zu allen Abgeordneten gibt es unter dem Navigationspunkt „Abgeordnete & Fraktionen“. Dort finden Sie Informationen zur Fraktionszugehörigkeit, zum Mandat (Direktmandat oder Listenmandat) bzw. zur Wahlkreiszuständigkeit, biografische Informationen, Angaben zur politischen Laufbahn und zu parlamentarischen Ämtern sowie zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften. Eine weitere gute Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bietet der persönlich verantwortete Internetauftritt der einzelnen Mitglieder des Landtages. Sofern eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter eine eigene Seite unterhält, findet man den zugehörigen Link unter dem Kontaktformular auf der jeweiligen Abgeordnetenseite.

Fraktionen sind Vereinigungen von in der Regel mindestens fünf Mitgliedern des Landtages, die derselben Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung angehören oder von diesen aufgestellt wurden. Als eigenständige und unabhängige Gliederungen wirken sie mit eigenen Rechten und Pflichten an der Arbeit des Landtages mit und unterstützen die parlamentarische Willensbildung. Erreicht ein Zusammenschluss von Abgeordneten die Zahl von fünf Mitgliedern nicht, können sich mindestens drei Abgeordnete zu einer parlamentarischen Gruppe mit eigenen Rechten zusammenschließen. Diese Rechte sind allerdings nicht so umfangreich wie die der Fraktionen.

Es kommt vor, dass Abgeordnete sich keiner Fraktion anschließen oder im Verlauf einer Wahlperiode aus bestimmten Gründen aus ihrer Fraktion austreten oder ausgeschlossen werden. Diese Abgeordnete gehören weiterhin dem Landtag an, sind dann aber fraktionslos.

Die Abgeordneten erhalten nach Artikel 60 der Landesverfassung eine ihrer Verantwortung entsprechende und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung (oft als Diäten – lat.: „Tagegelder“ – bezeichnet). Die Höhe richtet sich nach den jeweils aktuellen Bestimmungen des Abgeordnetengesetzes. Die Entschädigung schließt einen Beitrag für die spätere Altersvorsorge ein. Derzeit wird die Entschädigung nach einem sogenannten Indexierungsverfahren jährlich angepasst. Die Anpassung richtet sich teils nach der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerentgelte in Brandenburg, teils richtet sie sich nach der Veränderung des Verbraucherpreisindexes im Bundesland (§ 5 Abgeordnetengesetz). Die jährlichen Anpassungen werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekannt gemacht und an geeigneter Stelle auch auf der Landtagswebsite veröffentlicht. Zusätzlich erhalten die Abgeordneten zu einem Teil und bis zu einer im Abgeordnetengesetz bestimmten Höhe ihre mandatsbezogenen Aufwendungen erstattet, wie z. B. die Gehaltsaufwendungen für Mitarbeitende, die Mietkosten für ein Wahlkreisbüro oder die Fahrkosten für Fahrten zu den parlamentarischen Sitzungen). Die Präsidentin des Landtages, die Vizepräsidentin und der Vizepräsident, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer erhalten zusätzlich zu ihrer Entschädigung eine Amtszulage.

Abgeordnete haben übrigens kein Anrecht auf einen eigenen Dienstwagen. Sie können aber – alternativ zu einem herkömmlichen Wahlkreisbüro – finanzielle Mittel für ein mobiles Wahlkreisbüro (geleaster Kleinbus oder Ähnliches) beantragen.

Sofern sie nicht an Plenar- bzw. Ausschuss- und sonstigen Gremiensitzungen im Landtag teilnehmen müssen, arbeiten die Abgeordneten meist in ihren Wahlkreisen.

Im Wahlkreis laden die Abgeordneten zu Bürgersprechstunden ein und nehmen an Parteiveranstaltungen teil. In zahlreichen Terminen im Wahlkreis pflegen sie den Kontakt mit den Menschen vor Ort. So erfahren sie die Sorgen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger ihrer Heimat aus erster Hand und können sie ins Parlament transportieren.

In Brandenburg kann jede und jeder, der 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens drei Monaten ihren oder seinen ständigen Wohnsitz in Brandenburg hat, für die Wahl zum Landtag kandidieren. Ganz überwiegend werden die Bewerberinnen und Bewerber um ein Mandat entweder als Direktkandidatinnen und ‑kandidaten in einem Wahlkreis oder auf einer sogenannten Landesliste von einer Partei oder politischen Vereinigung aufgestellt. Die Parteien und politischen Vereinigungen nominieren üblicherweise Parteimitglieder für diese Direktkandidaturen und Listenplätze, auch wenn die Parteimitgliedschaft für eine solche Nominierung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Typischerweise führt daher der Weg in den Landtag über die Parteimitgliedschaft. Demnach gilt es, sich innerhalb der Partei und für die Partei politisch zu engagieren, sich einzusetzen und hervorzutun. Oft haben Abgeordnete vor ihrem Landtagsmandat schon politische Erfahrung als Mitglied eines kommunalen Parlaments erworben. Kann man seine Parteikolleginnen und -kollegen von seiner Kandidatur überzeugen, wird man von seiner Partei oder politischen Vereinigung für die Landtagswahl aufgestellt. Die jeweilige Partei oder politische Vereinigung unterstützt ihre Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkampf.

Man kann aber auch als unabhängige/-r Einzelbewerber/-in in einem Wahlkreis kandidieren. Für die Zulassung als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber benötigt man unterstützende Unterschriften von 100 Wahlberechtigten. Weitere rechtliche Information finden sich auf der Website des brandenburgischen Landeswahlleiters.

3. Dokumente und Informationsmaterialien

Auf der Webseite des Landtages Brandenburg finden Sie unter dem Menüpunkt „Rechtsgrundlagen“ eine Übersicht ausgewählter Gesetze, die für die Arbeit des Landesparlaments besonders bedeutsam sind.

Es ist Aufgabe des Landtages, Gesetzentwürfe zu überprüfen beziehungsweise zu verabschieden. Das jeweils verabschiedete Gesetz wird von der Landtagspräsidentin unterzeichnet bzw. ausgefertigt und dann dem Ministerium der Justiz, das für das Landesrecht verantwortlich ist, zur Veröffentlichung übermittelt.

Brandenburger Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Richtlinien werden vom brandenburgischen Justizministerium auf dem Internetportal BRAVORS (https://bravors.brandenburg.de) in der aktuellen Version bereitgestellt.

Die Verfassung des Landes Brandenburg finden Sie hier.

Alle Vorlagen, über die der Landtag Brandenburg verhandelt, sind Drucksachen. Das können Gesetzentwürfe, Anträge der Fraktionen oder der Landesregierung, Beschlussempfehlungen und Berichte aus den Ausschüssen sein. Auch Entschließungsanträge, Große und Kleine Anfragen, Berichte und Unterrichtungen und Fragen für die Fragestunde im Plenum werden als Drucksachen bezeichnet.

Die Vorlagen werden durch die Landtagsverwaltung geprüft und im Zuge der digitalen Bearbeitung im Elektronischen Landtagsvorgangsbearbeitungs- und -informationssystem (ELVIS) automatisch fortlaufend nummeriert. Zusammen mit der Nummer der aktuellen Wahlperiode ergibt sich eine amtliche, einmalige Drucksachen-Nummer, zum Beispiel 7/12. Die Drucksachen werden bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr als Papierexemplare gedruckt, sondern digital – insbesondere den Abgeordneten, aber auch allen anderen Akteurinnen und Akteuren sowie der Öffentlichkeit – zur Verfügung gestellt. Insofern ist die Bezeichnung „Drucksache“ im Wesentlichen nur noch eine Arbeitsbezeichnung für Parlamentsdokumente. In einer Wahlperiode entstehen so im parlamentarischen Betrieb mehr als 12 000 Drucksachen.

Mithilfe des Elektronischen Landtagsvorgangsbearbeitungs- und -informationssystems (ELVIS) werden alle Beratungsmaterialien des Landtags elektronisch eingebracht, an die Abgeordneten verteilt und veröffentlicht. Ebenfalls werden in der ELVIS-Parlamentsdokumentation die Beratungen des Landtages Brandenburg umfassend dokumentiert. In ELVIS finden Sie nicht nur die Drucksachen und Plenarprotokolle des Hauses, sondern auch die Beratungsabläufe zu den parlamentarischen Vorlagen. So sind in ELVIS beispielsweise Gesetzgebungsverfahren von der Einbringung eines Gesetzentwurfs bis zur Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg dokumentiert. Ebenso kann man hier Redebeiträge der Mitglieder des Landtages sowie anderer politischer Akteurinnen und Akteure im Plenum recherchieren.

Die Beratungsvorgänge mit ihren Dokumenten sind dort vom Beginn der 1. Wahlperiode an, also ab dem 20. Oktober 1990 dokumentiert. Alle öffentlichen Dokumente (Drucksachen, Protokolle und weitere Dokumentarten) sind als PDF verfügbar.

Die Parlamentsdokumentation erteilt allen Interessierten Einzelauskünfte zu den Parlamentsmaterialien und zu den Aktivitäten einzelner Abgeordneter seit Beginn der 1. Wahlperiode.

Erreichbarkeit der Parlamentsdokumentation:
Tel.: 0331 944-1144
E-Mail: dokumentation@landtag.brandenburg.de
Web: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de

Der Parlamentarische Beratungsdienst (PBD) des Landtages Brandenburg unterstützt die Abgeordneten bei ihrer politischen Arbeit durch Ausarbeitungen, Rechtsgutachten und Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und anderen parlamentarischen Initiativen. Alle Gutachten des PBD sind in der Gesamtliste in der Parlamentsdokumentation abrufbar.

Möchten Sie in Zukunft außerdem regelmäßig über alle Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes auf dem Laufenden gehalten werden, nutzen Sie bitte entsprechend den Abo-Dienst der Parlamentsdokumentation.

Damit Sie regelmäßig aktuelle Informationen aus dem Landtag erhalten können, haben wir für Sie in der Parlamentsdokumentation verschiedene Nachrichtendienste eingerichtet. Wenn Sie einen oder alle Dienste abonnieren, erhalten Sie laufend per E-Mail die gewünschten Informationen. Auch ein Bezug per RSS-Feed ist möglich. Darüber hinaus kann man sich auch über die Rubrik „Aktuelle Meldungen“ (ebenfalls per RSS abonnierbar) über die Geschehnisse im Landtag auf dem Laufenden halten. Über die sozialen Medien Twitter und Instagram bietet der Landtag Informationen zu seiner Arbeit und Hinweise etwa zu Livestreams. Aufgezeichnete Veranstaltungen des Landtages lassen sich über YouTube nachträglich verfolgen. Die Pressestelle versendet zu gegebenen Anlässen zudem kontinuierlich aktuelle Pressemitteilungen.

Eine Vielzahl von Flyern und Broschüren, die Hefte der Schriftenreihe sowie unsere Reihe „Wissen kompakt“ für Jugendliche können Sie kostenlos direkt hier auf der Webseite in der Rubrik „Publikationen und Informationsmaterialien“ bestellen. Sie können im Volltext dort auch digital heruntergeladen werden.

Sie möchten regelmäßig über bevorstehende Ausstellungseröffnungen und sonstige Veranstaltungen des Landtages Brandenburg informiert werden? Tragen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse einfach und bequem in den Veranstaltungsnewsletter des Landtages ein. Auch über Twitter werden regelmäßig wichtige Sitzungen oder Veranstaltungen im Parlament angekündigt, damit Sie nichts verpassen.

Die Landtagsverwaltung stellt auf der Landtagswebseite Bildmaterial für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem Porträts der Abgeordneten, Aufnahmen von Plenar- und Ausschusssitzungen, von offiziellen Anlässen und Veranstaltungen, aber beispielsweise auch Architekturaufnahmen des Landtagsgebäudes. Darüber hinaus wurde ein gesonderter Bereich mit Pressefotos eingerichtet.

Für auf der Landtagswebsite enthaltene Bilder gelten, sofern es sich um eigenes Bildmaterial des Landtages handelt (Quellenangabe „Landtag Brandenburg/ggf. Name des Fotografen“), die Nutzungsbedingungen für digitales Bildmaterial des Landtages Brandenburg.

Nach Artikel 64 der Verfassung des Landes Brandenburg verhandelt der Landtag öffentlich. Er hat demnach die Aufgabe, das parlamentarische Geschehen für eine breite Öffentlichkeit transparent zu machen. Sämtliche Plenardebatten und öffentliche Ausschusssitzungen sowie ausgewählte Veranstaltungen des Landtages werden daher live, unkommentiert und in voller Länge hier über die Webseite des Landtages übertragen. Die Redebeiträge der Plenardebatten können jeweils im Anschluss auch im Archiv des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) online abgerufen werden. Etwa sechs bis zehn Stunden Redebeiträge pro Sitzungstag bereitet der rbb auf seiner Internetseite in Bild und Ton auf.

4. Besuch im Landtag Brandenburg

Das Landtagsgebäude ist ein offenes Haus und montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr öffentlich zugänglich. Der Landtagsinnenhof ist täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten und aktuell gültigen Zutrittsregelungen finden Sie hier.

Die beiden Pavillons gingen im Jahr 2014 als erstplatzierte Arbeit aus dem Wettbewerb „Kunst am Bau“ hervor. Der Künstler Florian Dombois verlieh ihnen den ironisch gemeinten Titel „Zugabe“: Wenn es möglich ist, ein preußisches Stadtschloss auf dem kuppelgesäumten Potsdamer Alten Markt wiederaufzubauen – warum dann nicht noch weitere hinzufügen? Nähere Informationen zum Projekt „Kunst am Bau“, zu dem auch der französische Schriftzug „Ceci n’est pas un château.“ (dt.: „Dies ist kein Schloss.“) an der Westfassade des Gebäudes zählt, finden Sie hier.

Der Landtag versteht sich als ein modernes, funktionales und dem Parlamentsbetrieb verpflichtetes Gebäude hinter einer historischen Fassade und in der historischen Kubatur des Stadtschlosses. Im Unterschied zur rekonstruierten Außenanmutung zeichnen die Farbe Weiß und eine moderne Offenheit die gesamte Innenarchitektur des Landtagsgebäudes aus. In der Intention des Architekten Prof. Peter Kulka verbinden sich mit der reduzierten Formensprache sowohl Bescheidenheit als auch konturscharfe Transparenz: „Vor den weißen Wänden sind die Menschen und das, was sie tun, sehr deutlich sichtbar. Das ist ein Stück meiner Philosophie.“ In dieser Kargheit liegt Kulka zufolge auch ein bewusster Impuls des Widerstandes gegen die allgemeine Erwartung prächtiger Räume, die die Außenfassade schüre. Nähere Informationen zum architektonischen Konzept des Gebäudes finden Sie in unserem Informationsfilm.

Mit dem Abriss des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Potsdamer Stadtschlosses in den Jahren 1959/60 ging auch ein Großteil des historischen Figurenschmucks an der äußeren Fassade verloren. Von den 76 Sandsteinfiguren des einstigen Schlosses blieben lediglich 17 komplett erhalten, von weiteren 18 konnten unterschiedlich große Teile gerettet werden. Die Wiederherstellung der übrigen, vollkommen zerstörten Figuren kann nur auf der Grundlage historischer Fotoaufnahmen erfolgen. Gemäß einem Beschluss des Landtages bleibt dies bürgerschaftlichem Engagement vorbehalten.

Für die Restaurierung, Ergänzung und Rekonstruktion bis hin zur originalgetreuen Kopie der sinnstiftenden Fassadenelemente der Außenfassade und der Bogenkolonnade setzt sich seit Jahren der Verein Potsdamer Stadtschloss e. V. ein. Ziel des Vereins ist es, nach und nach alle Sandsteinfiguren des historischen Baus – teilweise rekonstruiert, teilweise als Kopie neu erschaffen – Stück für Stück auf den Bau des brandenburgischen Landtages aufzusetzen. Im April 2019 wurde zu diesem Zweck eine Spendenbox im Innenhof des Landtagsgebäudes aufgestellt.

Weitere Informationen zur Wiederherstellung des Figurenschmucks finden Sie hier.

Im Regelbetrieb können die Landtagskantine und auch die Cafeteria im Landtagsfoyer von externen Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Einen Speiseplan finden Sie online. Aktuelle Hinweise zum Kantinenbesuch finden Sie hier.

Aus Sicherheitsgründen und wegen der starken Frequentierung durch Sitzungen und andere Veranstaltungen kann der Plenarsaal nicht eigenständig besucht werden. Sie können ihn aber im Rahmen einer Führung besuchen.

Das Parlament verhandelt öffentlich, so steht es in Artikel 64 der Brandenburger Landesverfassung. Das heißt, Besucherinnen und Besucher sind grundsätzlich willkommen. Da der Platz auf der Besuchertribüne allerdings beschränkt ist, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier (unter „Teilnahme an Plenarsitzungen“). Übrigens: Auch der Besuch von öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Ausschuss.

Der Landtag bietet Führungen zur Arbeitsweise des Parlaments für unterschiedliche Zielgruppen an, sowohl für Gruppen als auch für Einzelbesucherinnen und -besucher. Unter anderem bestehen zielgruppenspezifische Angebote für Geflüchtete mit begrenzten Deutschkenntnissen oder Menschen mit Hörbehinderungen. Alle Führungen sind kostenfrei und dauern in der Regel 60 Minuten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zur internen Koordinierung der Besuchergruppen ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich. Hier erfahren Sie, wie Sie sich für einen Gruppenbesuch anmelden können. Führungen für Einzelbesucherinnen und -besucher finden zweimal monatlich freitags statt. Eine Anmeldung kann in dem Fall direkt online per Formular erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Gebäude im Rahmen einer Audioführung – auf Deutsch oder Englisch – selbstständig und ohne Voranmeldung zu besichtigen.

Führungen werden in der Regel auf Deutsch oder – auf Anfrage – Englisch angeboten. Bei Bedarf kann bei rechtzeitiger Vorabinformation zudem ein/-e Gebärdendolmetscher/-in bereitgestellt werden.

Der Besucherdienst des Landtages unterbreitet speziell Kindern und Jugendlichen verschiedene Angebote, die Arbeit im Landtag kennenzulernen. Je nach Altersstufe eignen sich Kinder- und Jugendseminare, parlamentarische Planspiele oder das Format „Kinder erkunden den Landtag“. Neben Präsenzveranstaltungen im Landtagsgebäude sind auch Online- und Außer-Haus-Veranstaltungen direkt in den Schulen möglich. Nähere Informationen finden Sie hier.

Es gibt im Landtagsgebäude zwei verschiedene Arten von Ausstellungen, zum einen mit historisch-politischer, zum anderen mit künstlerischer Ausrichtung. Der Besuch der Ausstellungen ist kostenfrei. Nähere Informationen finden Sie hier.

  1. Foyer-Ausstellungen: Der Landtag Brandenburg stellt externen Kooperationspartnerinnen und -partnern auf Anfrage sein Foyer für temporäre Ausstellungen zur Verfügung. In der Regel ist für jede Ausstellung eine Laufzeit von zwei bis drei Monaten vorgesehen. Präsentiert werden Ausstellungen, die einen inhaltlichen Bezug zum Land Brandenburg bzw. zu Politik und Parlamentarismus aufweisen.

  2. Kunstausstellungen: Seit dem Umzug in das neue Gebäude im Jahr 2014 kooperiert der Landtag mit den Brandenburger Landesmuseen, Landesverbänden von Künstlerinnen und Künstlern etc. und zeigt in den öffentlichen Bereichen des Südflügels meist jährlich wechselnde Ausstellungen aus den jeweiligen Sammlungen. Bei der Auswahl der Kunstwerke liegt der Fokus auf zeitgenössischen Arbeiten vornehmlich Brandenburger Künstlerinnen und Künstlern.

5. Hoheitszeichen im Landtag Brandenburg

Das Parlamentsgebäude ist ständig beflaggt. Die Beflaggung des Parlamentsgebäudes erfolgt an den Fahnenmasten im Hof, auf dem Dach des Gebäudes und im Plenarsaal.

Es werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Auf dem Dach ist dauerhaft die Landesflagge gesetzt.

Bei Besuchen ausländischer Delegationen oder bei offiziellen Antrittsbesuchen von Botschafterinnen und Botschaftern wird grundsätzlich die jeweilige Landesflagge anstelle der Europaflagge gehisst.

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) und am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent) sowie an Tagen, an denen das Innenministerium dies für die Dienststellen des Landes anordnet, erfolgt Halbmastbeflaggung.

Die Regenbogenflagge wird am „Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie“ am 17. Mai eines jeden Jahres gehisst. Die Flagge „Nein zu Gewalt an Frauen“ wird am „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November eines jeden Jahres gehisst. Die Flaggen werden anstelle der Europaflagge aufgezogen.

Andere Flaggen, zum Beispiel Flaggen von Parteien oder privaten Organisationen, finden keine Verwendung. Die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtages kann anlassbezogene weitere Beflaggungen anordnen.

Im und am Landtagsgebäude ist der Adler ein wiederkehrendes Motiv – an der südlichen Außenfassade vergoldet in Form des preußischen Wappenadlers, in der Landesflagge als heraldisches Wappentier und am Rednerpult im Plenarsaal als künstlerische Abbildung in roter Farbe. Mit der Einweihung des Landtagsneubaus im Januar 2014 prägte zunächst ein vom Architekten Prof. Peter Kulka gestalteter weißer Adler oberhalb des Sitzungspräsidiums den Plenarsaal. Die künstlerische Darstellung des Adlers in weißer Farbe führte zu einer lebhaften öffentlichen Debatte. Die Abgeordneten des Landtages entschieden sich in der Folge mehrheitlich im Mai 2014, anstelle des weißen Adlers einen stilisierten roten Adler am Rednerpult anbringen zu lassen. Dieser wurde ebenfalls von Prof. Kulka entworfen. Der weiße Adler fand schließlich einen neuen Platz in der Lobby unmittelbar vor dem Plenarsaal.

6. Service und Verwaltung

Stellenangebote in der Landtagsverwaltung finden Sie hier. Wenn Sie sich für eine Stelle im Büro eines Abgeordneten oder einer Fraktion interessieren, fragen Sie bitte direkt dort nach oder nutzen Sie deren Internetangebote.

Die Landtagsverwaltung bietet insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende Pflichtpraktika an. Nähere Informationen finden Sie hier.

Auch bei Abgeordneten können Praktika absolviert werden. Dafür müssen Sie sich direkt bei ihnen bewerben. Für Informationen und Kontakte sowie Praktika bei den Fraktionen wenden Sie sich bitte an die Fraktionen (rechte Spalte).

Die Bibliothek dient in erster Linie der Informations- und Literaturversorgung der Abgeordneten, der Fraktionen sowie der Landtagsverwaltung. Zum Benutzerkreis zählen außerdem die Brandenburger Landesbehörden sowie die beim Landtag akkreditierten Journalistinnen und Journalisten. Grundsätzlich steht die Bibliothek aber zu ihren regulären Öffnungszeiten auch externen Besucherinnen und Besuchern jederzeit ohne Voranmeldung zur Verfügung.

Die Verwaltung des Landtages Brandenburg beauftragt Dienstleisterinnen und Dienstleister über öffentliche Ausschreibungen mit der Beschaffung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen. Sie veröffentlicht ihre Bekanntmachungen nach den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg. Eine zusätzliche Bekanntmachung auf der Webseite des Landtages erfolgt nicht.

7. Technische Hinweise zum Abruf digitaler Inhalte

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Die Suche hilft Ihnen, Informationen aus der Vielzahl von Seiten und Dokumenten auf www.landtag.brandenburg.de gezielt zu finden. Auf der rechten Seite des Kopfbereichs finden Sie die Suchfunktion, deren Eingabefeld Sie mit einem Klick auf das Wort „Suche“ oder auf das Lupensymbol öffnen können. Mit der Suche kann die gesamte Internetpräsenz des Landtages Brandenburg nach den eingegebenen Schlagworten durchsucht werden.

 Eine weitere Möglichkeit des Suchens nach Informationen ist das Glossar. Hier können Sie nach parlamentarischen Begriffen recherchieren.

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Sollte sich der Livestream nicht öffnen oder anhalten, aktualisieren Sie bitte mehrmals das Fenster oder öffnen Sie die Seite über einen anderen Browser. Sollte sich das Problem dadurch nicht beheben lassen, kontaktieren Sie uns bitte.

Besucherinnen und Besucher können das freie WLAN des Landtages mit dem Namen „BrandenburgWLAN“ direkt und ohne weitere Anmeldeformalitäten nutzen.

Das WLAN kann im gesamten Landtagsgebäude empfangen werden, so zum Beispiel auch im Landtagsfoyer, in der Lobby, in der Kantine und im Innenhof des Landtagsgebäudes.