Medien-Akkreditierung

Bei Vorlage eines gültigen bundeseinheitlichen Presseausweises und des Personalausweises an der Einlasspforte des Landtages Brandenburg erhalten Medienvertreterinnen und -vertreter mit einem ausgeliehenen Tagestransponder Zutritt

  • zum Landtagsgebäude
  • zum Pressearbeitsraum (Raum 2.057)
  • zu öffentlichen Sitzungen von Fachausschüssen
  • während öffentlicher Sitzungen im Plenarsaal zu den Pressetribünen (2.061 und 2.062).

Das Filmen und Fotografieren im Plenarsaal außerhalb der Pressetribünen ist nicht gestattet.

Medienvertreterinnen und -vertreter, die regelmäßig über längere Zeit aus dem Landtag berichten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Erhalt eines Dauertransponders zu stellen. Diese Akkreditierung gilt bis zum Ablauf des Jahres, in dem die Legislaturperiode endet, und ist nicht übertragbar.

Bildmaterial

Der Landtag Brandenburg behält sich alle Rechte an dem im Rahmen seines Internetauftritts digital zur Verfügung gestellten eigenen Bildmaterial vor. Das digitale Bildmaterial darf mit der Quellenangabe „Landtag Brandenburg/ggf. Name des Fotografen“ ausschließlich für folgende Zwecke genutzt werden:

  • Veröffentlichungen durch Medien im Rahmen der parlamentarischen Berichterstattung. Eine Verbreitung durch Agenturen ist nur unter Nennung der kostenlosen Bezugsquelle statthaft
  • Nutzung im Rahmen des Schulunterrichts und der nicht gewerblichen politischen Bildung sowie durch Schulbuchverlage
  • Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und Abgeordneten des Landtages
  • Öffentlichkeitsarbeit von Behörden und Einrichtungen der Kommunen, der Länder, des Bundes sowie der Europäischen Union
  • private und nicht kommerzielle Nutzung durch Teilnehmer der abgebildeten Veranstaltungen des Landtages.

Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere für kommerzielle Zwecke sowie im Rahmen der politischen Parteienwerbung, ist nicht zulässig. Für Nutzungen in weiteren Bereichen, etwa für zeithistorische und kulturelle Vorhaben, kann die Landtagsverwaltung im Einzelfall auf Nachfrage eine schriftliche Genehmigung erteilen.

Detaillierte Informationen sind den Nutzungsbedingungen für digitales Bildmaterial des Landtages Brandenburg zu entnehmen.

Eine Übersicht von Bildmotiven steht im Bereich Pressefotos zur Verfügung.