Untersuchungsausschüsse

Untersuchungsausschüsse des Landtages haben die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten. Sie sind ein Hilfsorgan des Landtages zur Wahrnehmung seines Untersuchungsrechts und dienen vorwiegend der parlamentarischen Kontrolle der Regierung. Ihr Ziel liegt in der Aufdeckung der Verantwortung für politische Missstände.

Nach Artikel 72 Absatz 1 der Landesverfassung müssen Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden, wenn ein Fünftel der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten es verlangt. Jede Fraktion hat das Recht, mit mindestens einem Mitglied im Untersuchungsausschuss vertreten zu sein.

Untersuchungsausschüsse haben die erforderlichen Beweise zu erheben. In einem strafprozessähnlichen Verfahren werden Mitglieder oder Beauftragte der Landesregierung und auch Dritte im Rahmen von öffentlichen Beweiserhebungen als Zeuginnen und Zeugen vernommen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Der Untersuchungsausschuss hat besondere Rechte. So kann das zuständige Gericht beispielsweise auf Antrag der oder des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Beschlagnahmen und Durchsuchungen anordnen.

Über das Ergebnis seiner Untersuchungen hat der Ausschuss dem Landtag einen Abschlussbericht zu erstatten. Jedes Ausschussmitglied hat das Recht, seine abweichende Meinung darzulegen, die dem Bericht anzuschließen ist.

Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ (UA 7/1)
Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ (UA 7/1)

Der Landtag hat am 23. September 2020 auf Antrag von 23 Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser soll das politische Handeln von Landesregierung und Behörden kurz vor Beginn und während der „SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie“ untersuchen. Am 19. Oktober 2023 hat der Landtag den Abschlussbericht zur Kenntnis genommen und der Untersuchungsausschuss 7/1 damit seine Tätigkeit beendet.

Flughafen Berlin-Brandenburg „Willy Brandt"
Untersuchungsausschuss zur „Aufklärung der Ursachen, der Konsequenzen und der Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des eröffneten Flughafens Berlin Brandenburg ‚Willy Brandt‘ (BER)“ (UA 7/2)

Der Landtag hat am 23. Februar 2022 auf Antrag von 22 Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss zur „Aufklärung der Ursachen, der Konsequenzen und der Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des eröffneten Flughafens Berlin Brandenburg ‚Willy Brandt‘ (BER)“ (UA 7/2) eingesetzt.

Medienstadt Babelsberg - RBB
Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtliche einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg“ (UA 7/4)

Der Landtag hat am 17. November 2022 auf Antrag von 23 Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtliche einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg“ (UA 7/4) eingesetzt.