Verhaltensregeln
Nach dem Abgeordnetengesetz obliegen den Abgeordneten bestimmte Verhaltenspflichten.
Dazu gehört auch die Angabe/Anzeige von neben dem Mandat wahrgenommenen Tätigkeiten und daraus erzielten Einkünften.
Die Regelung hat eine Kontrollfunktion und dient der Herstellung von Transparenz im Hinblick auf mögliche Interessenkollisionen bei den Abgeordneten. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Integrität parlamentarischer Prozesse im Sinne eines Vertrauens auf die Unabhängigkeit der Mandatsausübung, nur so ist die Funktionsfähigkeit des Landesparlaments, das die Bevölkerung repräsentieren soll, gewährleistet.
26 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes bestimmt deshalb detailliert, welche Tätigkeiten, Funktionen und Einnahmen die Mitglieder des Landtags Brandenburg der Präsidentin des Landtags unverzüglich anzuzeigen haben.
Hierzu gehören regelmäßig die neben dem Abgeordnetenmandat und zuvor ausgeübten Berufe, sowie entgeltliche Tätigkeiten und vergütete oder ehrenamtliche Funktionen bei privaten Unternehmen, Anstalten oder Körperschaften öffentlichen Rechts aber auch bei Vereinen, Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene.
Von der der oder dem Abgeordneten selbst obliegenden Anzeigepflicht nicht erfasst werden Mandate in Gebietskörperschaften sowie die schon nach dem Abgeordnetengesetz vergüteten Funktionen, wie die Präsidentschaft des Landtages aber auch die Funktion der parlamentarischen Geschäftsführung und der Vorsitz einer Fraktion.
Die aus den Tätigkeiten resultierenden Einkünfte müssen bezogen auf die jeweilige Nebentätigkeit angezeigt werden, sofern sie mehr als 500 Euro im Jahr betragen.
Nach den Angaben der Abgeordneten wird von der Landtagsverwaltung dann eine Einstufung der Einkünfte vorgenommen, ggfs. werden hierzu Durchschnittswerte gebildet.
Die Veröffentlichung der Einkünfte erfolgt in Form von Stufen:
- Stufe 1: Einkünfte von 500 bis 3.500 €
- Stufe 2: Einkünfte bis 7.000 €
- Stufe 3: Einkünfte bis 15.000 €
- Stufe 4: Einkünfte bis 30.000 €
- Stufe 5: Einkünfte über 30.000 €
Die Pflichtangaben zu den Abgeordneten werden auf der Website des Landtages unter der jeweiligen Abgeordnetenbiographie veröffentlicht.
Durch und über diese allgemein zugänglichen Informationen kann sich jede/r Interessierte über die einzelnen Mitglieder des Landtages selbst ein Bild machen und Anhaltspunkte für deren Mandatswahrnehmung und die mögliche Interessenleitung dabei finden und ggfs. das eigene Wahlverhalten danach ausrichten.
Bei Verstößen gegen die Anzeigepflichten kann nach Durchführung eines bestimmten Verfahrens die Landtagspräsidentin in Abhängigkeit von der Schwere der Pflichtverletzung dem betreffenden Mitglied des Landtags eine Rüge erteilen.