Veröffentlichungspflichtige Angaben
Alle Abgeordnete von A bis Z
A
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Adler, Uwe (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.a.: Polizei Land Brandenburg/ Kriminalbeamter (ruhend)
- Nummer 4 (vergütet): Mitglied im Aufsichtsrat Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Mitglied Gewerkschaft der Polizei
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
-
Augustin, Kristy (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Vorsitz Kuratorium Internationaler Bund Brandenburg e.V.; stellvertretender Vorsitz Landesverband für die Kindertagespflege in Brandenburg; Landesvorsitzende der Frauen Union der CDU Brandenburg; Vorsitzende der CDU Märkisch-Oderland; Gemeindevertreterin der Gemeinde Letschin; Kreistagsabgeordnete der Landkreises Märkisch-Oderland
- Nummer 5 (vergütet): Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
B
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Baaske, Günter (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V.; Schirmherr der Stiftung "Hilfe für Familien in Not" Brandenburg; Mitglied des Stiftungsrates der F. C. Flick Stiftung; Schatzmeister der Stiftung zur Förderung der Verständigung zwischen Deutschland und Russland
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
- Baier, Ortwin (SPD-Fraktion)
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Barthel, Helmut (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Vertreter des Landkreises Teltow-Fläming in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) in Potsdam; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH (Trebbin); Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Nummer 5 (vergütet): stellvertretender Fraktionsvorsitzender
- Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
-
Barthel, Sabine (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: selbständige Versicherungsmaklerin
- Nummer 4 (vergütet): Aufsichtsrat AWU GmbH Velten
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Fraktionsmitglied SVV Zehdenick; Fraktionsmitglied Kreistag Oberhavel
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Berndt, Hans-Christoph (Dr.) (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Bessin, Birgit (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Bischoff, Mike (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 5 (vergütet): Präsident des Bundesverbandes der Campingwirtschaft im Land Brandenburg e. V.
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Block, Marlen (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.c.: Rechtsanwältin
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Stellvertretende Vorsitzende Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg e.V.; Stellvertretende Vorsitzende Forensikbeirat Martin-Gropius-Klinik Eberswalde; Mitglied des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Vorstand der Brandenburger Strafverteidigervereinigung
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Bommert, Frank (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.b.: Bommert-Metallbau - Metallbau
- Nummer 4 (vergütet): Wohnungsbaugesellschaft Kremmen; Aufsichtsrat Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH
- Nummer 5 (vergütet): Vorstand Handwerkskammer Potsdam; Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 2
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Bretz, Steeven (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Brüning, Julian (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Nummer 5 (ehrenamtlich): Landesvorsitzender der Jungen Union Brandenburg; stellvertretender Vorsitzender der CDU Spree-Neiße
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Budke, Petra (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Lehrerin Goethe-Institut Berlin
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Budke, Ricarda (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Büttner, Andreas (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: filum rubum verlag GbR - Buchverlag
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Verwaltungsrat Sparkasse Uckermark
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
D
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Damus, Sahra (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Gleichstellungsbeauftrage Europa-Universität Viadrina
- Nummer 4 (vergütet): Aufsichtsratsmitglied Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Vorstandsmitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Frankfurt (Oder)
- Nummer 5 (vergütet): Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bürgerinitiative Stadtentwicklung in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder)
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Dannenberg, Kathrin (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.a.: Diplomlehrerin für Sport, Geschichte und LER (ruhend)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Kreisvorstandes der Partei DIE LINKE. OSL
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Mitglied der Landes- und Bundes-AG „Bildung und Schule“ der Partei DIE LINKE.
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Domres, Thomas (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 2: Altenpfleger
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Kreisvorsitzender DIE LINKE Prignitz
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Drenske, Peter (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: ehemaliger Mitarbeiter eines Mitglieds des Bundestages
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
E
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Eichelbaum, Danny (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.b.: Ambulanter Pflegedienst - Sozialstation Private Haus- und Krankenpflege U. Eichelbaum
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse; Vorsitzender des Aufsichtsrates der SWFG mbH; Vorsitzender des Beirates der Produktionsschule Ludwigsfelde
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Präsident des Ringerverbandes Brandenburg
- Nummer 5 (vergütet): Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 2
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
F
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Fischer, Tina (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Regionalbeirates Dahme-Spreewald der Mittelbrandenburgischen Sparkasse; Vorstandsmitglied des AWO Regionalverbandes Brandenburg-Süd; Vorstandsmitglied des AWO Kreisverbandes Dahme-Spreewald; Mitglied im Förderverein „Verbraucherberatung Dahme-Spreewald“; Mitglied des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Zeuthen; Mitglied „Kind & Kegel“ Eichwalde; Mitglied Familienbündnis „ZEWS“
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Fortunato, Bettina (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 2: Koordinatorin Landesgruppe Brandenburg der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied Arbeitsförderungsgesellschaft "Arbeitsinitiative Letschin" e. V.; Vorsitzende des Kreistages Märkisch-Oderland; Verbandsratsvorsitzende Landesverband der Volksolidarität Brandenburg e. V.; Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Entwicklung und Frieden (Bonn)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Funke, Johannes (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Geschäftsführer Kreisbauernverband Havelland e. V.
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
G
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Galau, Andreas (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.a.: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – Systemadministrator; Beamter auf Lebenszeit (ruhend)
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Kreisvorsitzender der AfD Oberhavel
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
- Genilke, Rainer (CDU-Fraktion)
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Gizycki, Thomas von (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Fraktionsreferent für Wirtschaft, Haushalt und Finanzen
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Görke, Christian (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Minister der Finanzen (a. D.)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Verwaltungsrates des Sport Club Potsdam e. V.
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 3
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Gossmann-Reetz, Inka (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 2: Pflegedienstleitung
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung Zweckverband MBS; Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Mitglieder des Landtages Nordrhein-Westfalen und des Landtages Brandenburg; Vorstandsmitglied der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Brandenburg e.V. (SGK Brandenburg)
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Vorsitzende Polizeibeirat Dir. Nord
- Nummer 5 (vergütet): stellvertretende Fraktionsvorsitzende
- Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretende Fraktionsvorsitzende)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Günther, Lars (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Redaktionsassistent COMPACT Magazin GmbH; Sekretär Abgeordnetenhaus Berlin; selbständiger Immobilienkaufmann
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
H
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Hanko, Michael (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk
- Nummer 3: Erstattung von Gutachten
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Vorsitzender Siedlergemeinschaft "Brigittenhof" e. V.; Vorsitzender SLG Spremberg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Hiekel, Isabell (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Sachbearbeiterin Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie, Landesamt für Umwelt
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Hildebrandt, Elske (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: Pädagogischer Verlag/Plattenladen Hildebrandt & Müller GbR
- Nummer 2: Sprachberatung Märkisch-Oderland
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
-
Hoffmann, Gordon (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Landesgeschäftsführer der CDU Brandenburg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 2
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Hohloch, Dennis (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Lehrer, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (ruhend); Sachbearbeiter, Marianna Harder-Kühnel (MdB)
- Nummer 4: Aufsichtsrat Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
-
Hooge, Rolf-Peter (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Hünich, Lars (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Vereinsvorsitzender Dite e. V.; Mitglied im Vorstand AKK e. V.; Landesgeschäftsführer der AfD Brandenburg
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
J
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Johlige, Andrea (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: filum rubrum verlag GbR - Buchverlag
- Nummer 1.c.: Mediengestalterin
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der Schloss Ribbeck GmbH
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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John, Steffen (AfD-Fraktion)
Angaben zu Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs.2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
K
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Kalbitz, Andreas (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Keller, Daniel (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: Sportverwaltung & Sportartikel F & K f.ABLE GmbH
- Nummer 4 (vergütet): Aufsichtsrat Stadtwerke Potsdam; Zweckverband Sparkasse
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Klemp, Heiner (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Management-Berater, ESCRIBA AG, IT-Branche
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsrat bei der Oberhavel Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Kniestedt, Carla (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: Gastronomie, Mühlenwirtschaft und Kaffeemühle
- Nummer 1.c.: Moderatorin
- Nummer 2: Journalistin / Moderatorin rbb
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Kornmesser, Britta (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Sachbearbeiterin, WSA Brandenburg
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Koß, Simona (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Nummer 1.a.: Schulrätin im Staatlichen Schulamt Frankfurt/Oder (ruhend)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
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Kotré, Lena (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.c.: freiberufliche Rechtsanwältin
- Nummer 2: Fraktionsreferentin AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg; Mitarbeiterin des ehemaligen MdL Dr. van Raemdonck
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Kretschmer, Ronny (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Landesschatzmeister (ehrenamtlich), DIE LINKE LV Brandenburg
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsrat der Medizinischen Hochschule Brandenburg MHB; treuhändischer Gesellschafter in der Vulkan GmbH; Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB); Vorsitzender des Aufsichtsrates der PRO Klinik Holding GmbH (ein zu 100% kreiseigenes Unternehmen des Landkreises OPR)
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Mitglied bei Ver.di
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Kubitzki, Steffen (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsratsmitglied der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
L
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Lakenmacher, Björn (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 4 (vergütet): Mitglied des Verwaltungsrates der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
- Nummer 5 (vergütet): Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Lange, Katrin (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Ministerin der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
- Nummer 2: Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Mitglied im "Wachstumskern Autobahndreieck Wittstock/Dosse e. V."
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 3
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Liedtke, Ulrike (Prof. Dr.) (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.c.: Musikwissenschaftlerin (Fachautorin, Herausgeberin)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Honorarprofessur Universität Potsdam; Vizepräsidentin Deutscher Kulturrat; Vizepräsidentin Deutscher Musikrat; Präsidentin Landesmusikrat Brandenburg e. V.; Vorsitzende Tanz & Art Rheinsberg e. V.; Vorsitzende Ferdinand-Möhring-Gesellschaft Alt Ruppin; Domherrin des Domstifts Brandenburg
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Ludwig, Saskia (Dr.) (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: Tiefbau Funck & Co. GmbH
- Nummer 2: Geschäftsführerin Funck & Co. GmbH
- Nummer 4 (vergütet): Funck & Co. GmbH
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 5
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Lüttmann, Björn (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 2: Angestellter bei der Stadt Oranienburg (ruhend)
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Beisitzer im Vorstand des Tourismusvereins Oranienburg und Umland e. V., Beisitzer im Vorstand der Lebenshilfe Oberhavel Süd e. V.; Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes der Jugendrechtshäuser e. V.; Stadtverordneter in der Stadt Oranienburg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Lützow, Daniel Freiherr von (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: selbstständiger Gewerbetreibender, Transport und Kurierservice Freiherr von Lützow
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsratsmitglied SbAZV Teltow-Fläming; Mitglied im Kuratorium für Sport - Jugendförderung in Teltow-Fläming
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
-
Lux, Hardy (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Jugendförderer, Berater, Erlebnispädagoge
- Nummer 3: Studientexte im GRIN Verlag veröffentlicht
- Nummer 4 (vergütet): Wohnungs- und Hausverwaltungs GmbH Eberswalde
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Beisitzer im Vorstand des AWO-Kreisverbandes Barnim e.V. sowie des AWO-Stadtverbandes Eberswalde e.V.; Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Waldwelten (Eberswalde)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
M
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Möller, Wilko (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Polizeihauptkommissar, PHK Bundespolizei A12, Kriminalpolizeilicher Dienst
- Nummer 4 (vergütet): Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree
- Nummer 4 (ehrenamtlich): stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD Frankfurt (Oder) in der Stadtverordnetenversammlung und Stadtverordneter
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
-
Münschke, Daniel (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: Vermögens- und Unternehmerberater DVAG - Daniel Münschke
- Nummer 1.c.: Divine.Group - Veranstaltungs- und Vertriebsdienstleistungen
- Nummer 1.d.: Vermögens- und Unternehmerberater
- Nummer 2: Assistent, MdB René Springer
- Nummer 4 (ehrenamtlich): 1. stellvertretender Kreistagsvorsitzender Kreistag Spree-Neiße; Fraktionsvorsitzender AfD-Fraktion Guben SVV Guben
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 2
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
-
Muxel, Kathleen (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Kreisvorsitzende Oder-Spree der AfD; Mitglied im Vorstand AfD Nordost
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
N
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Nicklisch, Ilona (Fraktion BVB / FREIE WÄHLER)
Angaben zu Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: Bürodienstleistungen, Büroservice Ilona Nicklisch
- Nummer 2: Bürofachangestellte
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
-
Noack, Andreas (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: Versicherungen, Generalagentur Andreas Noack
- Nummer 1.d.: Finanz- und Versicherungswirtschaft
- Nummer 4 (vergütet): Stadtwerke Velten GmbH; AWU Oberhavel GmbH
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Schatzmeister und Vorstandsmitglied der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Brandenburg e.V. (SGK Brandenburg)
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 2
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
- Nonnemacher, Ursula (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
-
Nothing, Volker (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Montageleiter/Industriemechaniker, HEINZ Getriebe GmbH
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Kreisvorsitzender AfD Elbe-Elster; Fraktionsvorsitzender AfD SVV Elsterwerda
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
O
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Oeynhausen, Daniela (Dr.) (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: persönliche Mitarbeiterin bei Wilko Möller (MdL); Referentin bei der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
P
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Philipp, Sascha (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.a.: angestellter Geschäftsführer der Landgut Pretschen Vertriebs GmbH (Lebensmittelhandel)
- Nummer 1.c.: geschäftsführender Gesellschafter der Landgut Pretschen GmbH & Co. KG (als selbstständiger Landwirt)
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Agrarpolitischer Sprecher des ökologischen Landbaus Brandenburg; Mitglied des Beirats im Cluster Ernährungswirtschaft Brandenburg (bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH)
- Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1 (bezogen auf die unter Nummer 1.a. genannte Firma)
- Nummer 6: Stufe 2 (bezogen auf die unter Nummer 1.c. genannte Firma)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Pohle, Harald (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Sparkasse Prignitz; Krankenhaus Prignitz gGmbH
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Poschmann, Katja (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: SB Wirtschaftsförderung (Ref. 80), Landkreis Havelland
- Nummer 5 (vergütet): stellvertretende Fraktionsvorsitzende
- Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretende Fraktionsvorsitzende)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
R
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Raschke, Benjamin (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Keine zu veröffentlichen Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Redmann, Jan (Dr.) (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.c.: Rechtsanwalt
- Nummer 2: unselbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Kuratoriums der Stiftung "Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse)"
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Richstein, Barbara (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.c.: Rechtsanwältin
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Kuratorium der Harold-Bob-Stiftung; Mitglied des Kuratoriums der WEISSER RING Stiftung
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Roick, Wolfgang (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.a.: Land Brandenburg/ LFB Projektstelle (ruhend)
- Nummer 1.b.: Wolfgang Roick Waldwirtschaft Dienstleistungen – Grünpflege
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der Flächenagentur Brandenburg; Mitglied des Stiftungsrates des Naturschutzfonds Brandenburg
- Nummer 5 (vergütet): stellvertretender Fraktionsvorsitzender
- Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Rostock, Clemens (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Landesvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Nummer 5 (ehrenamtlich): stellvertretendes Mitglied im DGB-Kreisvorstand Oberhavel
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Rüter, Sebastian (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Deutsche Bahn AG / Leitung Geschäftsstelle Europäischer Betriebsrat (ruhend)
- Nummer 4 (vergütet): Mitgliedervertreter bei der DEVK-Versicherung
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH; Mitglied in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Vorsitzender Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Landesverband Brandenburg (EVG); Mitglied im Bundesvorstand der EVG
- Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
Nummer 6: Stufe 1 (bezogen auf die unter Nummer 4 genannte vergütete Tätigkeit)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
S
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Schäffer, Marie (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: LDA Brandenburg / Referentin (ruhend)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Schaller, André (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.c.: Rechtsanwalt
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied Verwaltungsrat Sparkasse Oder-Spree; Vorstandstätigkeit im "Förderverein Museumspark Baustoffindustrie Rüdersdorf e. V."; Stellvertretender Vorsitzender CDU MOL; Stellvertretender Vorsitzender KpV-Brandenburg; Stellvertretendes Mitglied der Landessynode der EKBO
- Nummer 5 (vergütet): Fraktionsjustiziar der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 1 (jeweils bezogen auf die unter Nummer 1.c. sowie Nummer 5 genannten Tätigkeiten)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Scheetz, Ludwig (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Regionalgeschäftsführer bei der SPD Brandenburg
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat Klinikum Dahme-Spreewald GmbH; Mitglied Kuratorium Stiftung Funkerberg
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Mitglied im Vorstand AWO-RV Brandenburg Süd e. V.
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Schier, Roswitha (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 4 (vergütet): Mitglied im Aufsichtsrat des Medizinischen Zentrums Lübbenau (MZL)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied DRK Kreisverband Calau; Mitglied DRK Ortsverband Lübbenau; Mitglied CDU Kreisverband Oberspreewald-Lausitz; Mitglied CDU Ortsverband Lübbenau; Mitglied im Verein „Wir helfen“; Mitglied im Verein "Strohhalm" e. V.; Mitglied im Diözesanrat Bistum Görlitz;
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Schierack, Michael (Prof. Dr.) (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.c.: Arzt in Niederlassung Orthopädisches Praxiszentrum, Cottbus
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Kuratorium der Landesstiftung Fürst-Pückler Park Cottbus-Branitz
- Nummer 5 (vergütet): Mitglied Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 3
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Schieske, Lars (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Berufsfeuerwehr Cottbus / Gruppenführer (ruhend)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Ortswehrführer Freiwillige Feuerwehr Kiekebusch
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Schwarzenberg, Anke (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Senftleben, Ingo (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.a.: Angestellter bei der Firma GICON-Großmann Ingenieur Consult GmbH (Hauptsitz: Dresden), Branche: Engineering und Consulting, Funktion: Fachplaner und Projektentwickler
- Nummer 1.b.: Firma Senftleben & Gärtner GbR – Vermietung und Verpachtung; Firma Senftleben-Beratung
- Nummer 4 (vergütet): Mitglied im rbb-Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg
- Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
Nummer 6: Stufe 1 (jeweils bezogen auf die unter Nummer 1.a. sowie 1.b. genannten Firmen)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Spring-Räumschüssel, Marianne (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
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Stefke, Matthias (Fraktion BVB / FREIE WÄHLER)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Kommunikationstrainer
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Stohn, Erik (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 4 (vergütet): Mitglied im Rundfunkrat des RBB
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat des Oberlinhauses; Mitglied im Stiftungsrat der Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf; Mitglied des Vorstandes der Oberlinstiftung Potsdam
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
T
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Teichner, Felix (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsrat der Stadtwerke Prenzlau; Vorsitzender AfD-Kreisverband Uckermark; Mitglied Freiwillige Feuerwehr Güstow
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
V
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Vandre, Isabelle (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Vorstand SV Babelsberg 03
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Vida, Péter (Fraktion BVB / FREIE WÄHLER)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.c.: Rechtsanwalt
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
- Vogel, Axel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Vogelsänger, Jörg (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Vorsitzender SPD Ortsverein Erkner-Gosen-Neu Zittau; Beisitzer Vorstand SPD Unterbezirk Oder-Spree
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
W
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Walter, Sebastian (Fraktion DIE LINKE)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Regionsgeschäftsführer bei DGB Berlin-Brandenburg
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Walter-Mundt, Nicole (CDU-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2 (ehrenamtlich): Tätigkeit im Bereich Bildung, Soziales, Mobilität
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Wernicke, Christine (Fraktion BVB / FREIE WÄHLER)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Finanzamt Angermünde / Sachgebietsleiterin (ruhend)
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied Regionaler Arbeitskreis UckerRegion e. V.
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Wernitz, Udo (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Vertriebsmitarbeiter
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
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Wiese, Franz Josef (AfD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
-
Woidke, Dietmar (Dr.) (SPD-Fraktion)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.a.: Land Brandenburg - Ministerpräsident
- Nummer 4 (vergütet): Mitglied im ZDF-Verwaltungsrat; Präsident des Bundesrates
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 4
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.
Z
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Zeschmann, Philip (Dr.) (Fraktion BVB / FREIE WÄHLER)
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.b.: Dr. Zeschmann & Partner / Beratung öffentliche Verwaltungen (ruhend)
- Nummer 4 (vergütet): Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Oder-Spree
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Sprecherteam des Bündnises Südosts gegen Fluglärm; Kreissprecher Oder-Spree BVB / FREIE WÄHLER; Vorsitzender der Unabhängigen Bürger Schöneiche e. V.; Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.