Veröffentlichungspflichtige Angaben

Alle Abgeordnete von A bis Z

A

Adler, Uwe (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Kriminalbeamter der Polizei des Landes Brandenburg (ruhendes Beamtenverhältnis)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Aufsichtsrates der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 2.400 € jährlich (Stand: 2022)
Augustin, Kristy (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Vorsitz Kuratorium Internationaler Bund Brandenburg e.V.; stellvertretender Vorsitz Landesverband für die Kindertagespflege in Brandenburg; Landesvorsitzende der Frauen Union der CDU Brandenburg; Vorsitzende der CDU Märkisch-Oderland; Gemeindevertreterin der Gemeinde Letschin; Kreistagsabgeordnete der Landkreises Märkisch-Oderland
  • Nummer 5 (vergütet): Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

B

Baaske, Günter (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Präsident des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. (vergütet)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 700 € monatlich (Stand: 2023)
  • Schirmherr der Stiftung "Hilfe für Familien in Not" Brandenburg (ehrenamtlich; ohne Einkünfte)
  • Mitglied des Stiftungsrates der F. C. Flick Stiftung (ehrenamtlich; ohne Einkünfte)
  • Mitglied des Vorstandes der Stiftung "Der Kinderfreund" Reckahn (ehrenamtlich; ohne Einkünfte)
Baier, Ortwin (SPD-Fraktion)
Barthel, Helmut (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Vertreter des Landkreises Teltow-Fläming in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) in Potsdam; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH (Trebbin); Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • Nummer 5 (vergütet): stellvertretender Fraktionsvorsitzender
  • Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
    Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Barthel, Sabine (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • selbständige Versicherungsmaklerin
    Unregelmäßige Einkünfte (betriebswirtschaftlicher Gewinn) hieraus im Jahr 2022: 1.140 €
Berndt, Hans-Christoph (Dr.) (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Bessin, Birgit (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Bischoff, Mike (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Präsident des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland Land Brandenburg e. V. (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 158 € monatlich (Stand: 2023)

Block, Marlen (Fraktion Die Linke)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Freiberufliche Rechtsanwaltin
    Unregelmäßige Einkünfte (vorl. betriebswirtschaftlicher Gewinn) hieraus im Jahr 2022: 2.977 €

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Aufsichtsrates der Luftschiffhafen Potsdam GmbH (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  •  Stellvertretende Vorsitzende Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg e.V.
    (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)
  • Mitglied Forensikbeirat Martin-Gropius-Klinik Eberswalde
    (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Bommert, Frank (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 1.b.: Bommert-Metallbau - Metallbau
  • Nummer 4 (vergütet): Wohnungsbaugesellschaft Kremmen; Aufsichtsrat Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH 
  • Nummer 5 (vergütet): Vorstand Handwerkskammer Potsdam; Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 2

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Bretz, Steeven (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Brüning, Julian (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Stellvertretendes Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung für das sorbische Volk (ehrenamtlich)
    Unregelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
Budke, Petra (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Sprachlehrerin am Goethe-Institut Berlin

Darüber hinaus keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG.

Budke, Ricarda (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Büttner, Andreas (Fraktion Die Linke)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: filum rubum verlag GbR - Buchverlag
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Verwaltungsrat Sparkasse Uckermark

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

D

Damus, Sahra (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Gleichstellungsbeauftrage Europa-Universität Viadrina
  • Nummer 4 (vergütet): Aufsichtsratsmitglied Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft 
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Vorstandsmitglied BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Frankfurt (Oder)
  • Nummer 5 (vergütet): Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bürgerinitiative Stadtentwicklung in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder)

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Dannenberg, Kathrin (Fraktion Die Linke)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Diplomlehrerin für Sport, Geschichte und LER (ruhendes Beamtenverhältnis)


Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Domres, Thomas (Fraktion Die Linke)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 2: Altenpfleger
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Kreisvorsitzender DIE LINKE Prignitz

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Drenske, Peter (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
    Mitarbeiter eines MdB (AfD)

    Darüber hinaus keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG.

 

E

Eichelbaum, Danny (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Inhaber der Sozialstation Private Haus- und Krankenpflege U. Eichelbaum (ambulante Pflegedienstfirma in Jüterbog)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.250 € monatlich (Stand: 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Teltow-Fläming (SWFG) mbH (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 102,26 € monatlich (Stand: 2023)

  • Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse / MBS (ehrenamtlich)
    Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)

  • Vorsitzender des Beirates der Produktionsschule Ludwigsfelde: ein Ausbildungsbereich der Gemeinnützigen Arbeitsförderungsgesellschaft (GAG) Klausdorf gGmbH, Zossen (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.500 € monatlich (Stand: 2023)

  • Präsident des Ringerverbandes Brandenburg e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

 

F

Fischer, Tina (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Regionalbeirates Dahme-Spreewald der Mittelbrandenburgischen Sparkasse; Vorstandsmitglied des AWO Regionalverbandes Brandenburg-Süd; Vorstandsmitglied des AWO Kreisverbandes Dahme-Spreewald; Mitglied im Förderverein „Verbraucherberatung Dahme-Spreewald“; Mitglied des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Zeuthen; Mitglied „Kind & Kegel“ Eichwalde; Mitglied Familienbündnis „ZEWS“

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Fortunato, Bettina (Fraktion Die Linke)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Koordinatorin der Brandenburger Bundestagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

 

Funke, Johannes (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Geschäftsführer Kreisbauernverband Havelland e. V.
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 2.301 € monatlich (Stand: 2023)

G

Galau, Andreas (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Systemadministrator bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ruhend)

Darüber hinaus keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs.2 AbgG.

 

Genilke, Rainer (CDU-Fraktion)
Gizycki, Thomas von (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Fachreferent bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) - ehrenamtlich
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)

 

Görke, Christian (Fraktion Die Linke)

Gossmann-Reetz, Inka (SPD-Fraktion)
Günther, Lars (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Redaktionsassistent COMPACT Magazin GmbH; Sekretär Abgeordnetenhaus Berlin; selbständiger Immobilienkaufmann

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

H

Hanko, Michael (AfD-Fraktion)

 Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk (unregelmäßige Einkünfte jährlich 2.000 €; Stand 2023)

Entgeltliche Tätigkeiten, soweit sie nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 AbgG):

  • Gutachtertätigkeit (Auftraggeber: Landgericht Cottbus), Einkünfte 982 €  (einmalig im Jahr 2021)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Aufsichtsrates der Centrum für Innovation und Technologie GmbH Forst
    (unregelmäßige Einkünfte jährlich unter 1.000 Euro; Stand: 2023)
  • Mitglied des Werksausschusses des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße (aspn)
    (unregelmäßige Einkünfte jährlich unter 1.000 Euro; Stand 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Vorsitzender der AfD-Fraktion Spremberg (jährliche Aufwandsentschädigung 4.200 €, jährliches Sitzungsgeld 1.260 € ; Stand 2023)
  • Vorsitzender der Schießleistungsgruppe SLG Spremberg BDMP e.V.  (ehrenamtlich, ohne Einkünfte; Stand 2023)

 


Hiekel, Isabell (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

 Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellte Sachbearbeiterin/ Landschaftsplanerin beim Landesamt für Umwelt, Cottbus
Hildebrandt, Elske (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: Pädagogischer Verlag/Plattenladen Hildebrandt & Müller GbR
  • Nummer 2: Sprachberatung Märkisch-Oderland

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Hoffmann, Gordon (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.a.: Landesgeschäftsführer der CDU Brandenburg

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 2

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Hohloch, Dennis (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Lehrer, Arbeitgeber: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des RBB-Rundfunkrates (regelmäßige Einkünfte: Aufwandsentschädigung brutto 400 € monatlich; Sitzungsgeld brutto 75 € [voraussichtlich 6 Sitzungen im Jahr 2024]; Stand: 2024)

Hooge, Rolf-Peter (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

 

Hünich, Lars (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Vereinsvorsitzender Dite e. V.; Mitglied im Vorstand AKK e. V.; Landesgeschäftsführer der AfD Brandenburg

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

J

Johlige, Andrea (Fraktion Die Linke)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Gewerbetreibende (Beteiligung an der filum rubrum GbR (Buchverlag), Standort: Wustermark, ohne Einkünfte, Stand: 2023)
  • Selbständige Mediengestalterin (Standort: Wustermark; ohne Einkünfte; Stand: 2023)

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Selbständige Mediengestalterin (Werbeagentur, Standort: Wustermark)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Aufsichtsrates der Schloss Ribbeck GmbH (regelmäßige Einkünfte jährlich
    unter 1.000,00 €; ehrenamtlich; Stand: 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke (regelmäßige Einkünfte monatlich: 500 €; Stand 2023)

Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

  • Beteiligung an der filum rubrum UG (haftungsbeschränkt), Grunewald: 50% (ohne Einkünfte; Stand: 2023)

  

 

 

 

 

John, Steffen (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • selbstständige Lehrtätigkeit (regelmäßige monatliche Einkünfte: 2.000 €; Stand 2023) 

 
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • selbstständige Tätigkeit als Leiter eines Sportbetriebes
  • angestellter Referent beim MdB Herrn Jörn König (bis 11/2019)

K

Kalbitz, Andreas (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Keller, Daniel (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: Sportverwaltung & Sportartikel F & K f.ABLE GmbH
  • Nummer 4 (vergütet): Aufsichtsrat Stadtwerke Potsdam; Zweckverband Sparkasse

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Klemp, Heiner (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellter Management-Berater, Arbeitgeber: ESCRIBA AG, Standort: Berlin, IT-Branche

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/ Stiftung/ Körperschaft - ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Aufsichtsrat bei der Oberhavel Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH (unregelmäßige Einkünfte jährlich: 1.215 €, Stand:2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Vizevorsitzender des Monitoring-Ausschusses der Regionalkammer des Europarates und Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (unregelmäßige Einkünfte jährlich: 2.948 €, Stand:2023)
  • Vorstand des Grün-Bürgerbewegte Kommunalpolitik im Land Brandenburg e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2024)
Kniestedt, Carla (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • selbstständige Gewerbetreibende der Mühlenwirtschaft und Kaffeemühle Lychen (unregelmäßige Einkünfte im Jahr 2022: 6.846 €)

 

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • freiberufliche Moderatorin (unregelmäßige Einkünfte im Jahr 2022: 2.000 €)
Kornmesser, Britta (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Sachgebietsleiterin beim (vormaligen) Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Brandenburg: beurlaubtes Beamtenverhältnis (unter Wegfall der Besoldung)

Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Koß, Simona (SPD-Fraktion)
Kotré, Lena (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.c.: freiberufliche Rechtsanwältin
  • Nummer 2: Fraktionsreferentin AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg; Mitarbeiterin des ehemaligen MdL Dr. van Raemdonck 

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Kretschmer, Ronny (Fraktion Die Linke)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  •  Landesschatzmeister DIE LINKE, Landesverband Brandenburg (2014-2020)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der Ruppiner Kliniken GmbH (ukrb -Universitätsklinikum Ruppin- Brandenburg (100%ige Tochtergesellschaft der PRO Klinik Holding GmbH Neuruppin; zugleich ein zu 100% kreiseigenes Unternehmen des Landkreises Ostprignitz- Ruppin) (regelmäßige Einkünfte:  brutto 100 € monatlich /   regelmäßige Einkünfte pro Sitzung (Sitzungsgeld): brutto 400 € jährlich; ehrenamtlich; Stand: 2023)
  •  Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (Sitzungsgeld unter 1.000 € jährlich; ehrenamtlich; Stand: 2023)

Kubitzki, Steffen (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Aufsichtsratsmitglied der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

L

Lakenmacher, Björn (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Kriminalbeamter beim Bundeskriminalamt (ruhendes Beamtenverhältnis)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Verwaltungsrates der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (regelmäßige Einkünfte:  brutto 170 € monatlich / regelmäßiges Sitzungsgeld: brutto 1.000 € jährlich; jeweils Stand: 2023)
  • Mitglied des Risikoausschusses der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (regelmäßige Einkünfte: brutto 85 € monatlich / unregelmäßig pro Sitzung Sitzungsgeld: brutto 240 Euro jährlich; jeweils Stand 2023)

 

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion des Landtages Brandenburg (regelmäßige Einkünfte: brutto 1.500 € monatlich; Stand 2023)

 

 

Lange, Katrin (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.a.: Ministerin der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg
  • Nummer 2: Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Mitglied im "Wachstumskern Autobahndreieck Wittstock/Dosse e. V."

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 3

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Liedtke, Ulrike (Prof. Dr.) (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • freiberufliche Musikwissenschaftlerin, Herausgeberin und Fach-(Mit) Autorin (diverse Publikationen, u.a. Friedrich Hofmeister Musikverlag Leipzig; Schnell + Steiner Verlag Regensburg; Ries & Erler Musikverlag Berlin; Verlagsgruppe Kamprad Altenburg) (unregelmäßige jährliche Einkünfte unter 1.000 €; Stand: 2023) 

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Geschäftsführerin und künstlerische Leiterin der Musikakademie Rheinsberg (bis 2014)

Entgeltliche Tätigkeiten, soweit sie nicht im Rahmen des ausgeübten Berufes liegen (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 AbgG:

  • Mitglied der Fachjury des Kuratoriums des Musikfonds e.V. Berlin, 2022/ 2023 (einmalige Einkünfte: 1.066 €; Stand: 01/2023) 
  •  Mitwirkung i.R.d. Festivals „intersonanzen“ des Brandenburgischen Vereins Neue Musik e.V. Potsdam (einmalige Einkünfte unter 1.000 €; Stand: 01/2023) 
  •  VG (Verwertungsgesellschaft) Musikedition (wirtschaftlicher Verein i.S.d. § 22 BGB); Sitz: Kassel (unregelmäßige jährliche Einkünfte unter 1.000 €; Stand: 05/2023) 

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied im Aufsichtsrat Musikkultur Rheinsberg gGmbH (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
  • Mitglied im Stiftungsrat des Kleistmuseums Frankfurt/ Oder (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  •  Vizepräsidentin des Deutschen Musikrates e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
  • Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte im Deutschen Musikrat e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
  • Präsidentin des Landesmusikrates Brandenburg e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)
  • Vorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Landesverband Brandenburg (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)

 

  

 

 

Ludwig, Saskia (Dr.) (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Selbstständige Prokuristin bei der Firma  Funck & Co. GmbH, Tief- und Rohrleitungsbau, Standort: Potsdam (regelmäßige Einkünfte im Jahr: 4.800 €, Stand 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Beirates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (ehrenamtlich; Einkünfte unter 1.000 € jährlich; Stand: 2023)
  • Gesellschafterin der Firma Funck & Co. GmbH, Tief- und Rohrleitungsbau, Standort: Potsdam (s.u.)

Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

  • Beteiligung an der Funck & Co. GmbH, Tief- und Rohrleitungsbau, Standort Potsdam: 50 %; Beteiligungseinkünfte hieraus: nicht angegeben      

 

Lüttmann, Björn (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellter bei der Stadt Oranienburg

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe Oberhavel Süd e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand 2023)
  • Mitglied im Vorstand der Jugendrechtshäuser Deutschland e.V. (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  •  stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion (regelmäßige monatliche Einkünfte: 1.000 €; Stand 2023)

Lützow, Daniel Freiherr von (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Inhaber der Firma Transport und Kurierservice Freiherr von Lützow (Blankenfelde-Mahlow): abgemeldetes Einzelunternehmen


Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied im Aufsichtsrat des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbands (SBAZV) – ehrenamtlich
    Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
  • Mitglied im Aufsichtsrat des Zweckverbands Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB), zugehörig zum SBAZV - ehrenamtlich
    Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
  • Mitglied im Aufsichtsrat der Regionalen Entsorgungsservice & Transport – REST – GmbH, Tochtergesellschaft des SBAZV – ehrenamtlich
    Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)


Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Beisitzer im Vorstand des Kommunalpolitischen Heimatvereins Brandenburg e.V. (Borkwalde) - ehrenamtlich, ohne Einkünfte
Lux, Hardy (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Freiberufliche Veröffentlichung von Studientexten im GRIN-Verlag (München)
    Unregelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich; Stand: 2023

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellter Jugendförderer, Berater, Erlebnispädagoge (Arbeitgeber: Bund zum Schutz der Interessen der Jugend (BSIJ) e.V. Eberswalde)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungs- und Hausverwaltungs- GmbH Eberswalde
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.000 € jährlich; ehrenamtlich; Stand: 2023

M

Mittelstädt, Hanka (SPD-Fraktion)

Angaben zu Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Möller, Wilko (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Polizeihauptkommissar, Kriminalpolizeilicher Dienst bei der Bundespolizei

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree, Frankfurt/ Oder (ehrenamtlich; regelmäßige Einkünfte:  brutto 175 € monatlich; Stand: 2023)

 

Münschke, Daniel (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: Vermögens- und Unternehmerberater DVAG - Daniel Münschke
  • Nummer 1.c.: Divine.Group - Veranstaltungs- und Vertriebsdienstleistungen
  • Nummer 1.d.: Vermögens- und Unternehmerberater
  • Nummer 2: Assistent, MdB René Springer
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): 1. stellvertretender Kreistagsvorsitzender Kreistag Spree-Neiße; Fraktionsvorsitzender AfD-Fraktion Guben SVV Guben
  • Nummer 5 (ehrenamtlich): Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 2

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Muxel, Kathleen (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • angestellte Sachbearbeiterin Landwirtschaft, Forst, Tierschutz im Deutschen Bundestag (Arbeitgeber: AfD-Fraktion des Bundestages)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Mitglied im Vorstand der Christen in der AfD e.V. Regionalverband Nord-Ost (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)
  • Mitglied im Bundesvorstand der Christen in der AfD e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)
  • Mitglied im Vorstand des Landesverbandes der AfD Brandenburg (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

N

Nicklisch, Ilona (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Gewerbliche Tätigkeit der Erbringung von Bürodienstleistungen (Firma: Büroservice Nicklisch; ohne Einkünfte; Stand 2023)

 Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  •  Bürofachangestellte (Arbeitgeber: Finanzdienst Nicklisch, Brieske)

 

 

Noack, Andreas (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.b.: Versicherungen, Generalagentur Andreas Noack
  • Nummer 1.d.: Finanz- und Versicherungswirtschaft
  • Nummer 4 (vergütet): Stadtwerke Velten GmbH; AWU Oberhavel GmbH
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Schatzmeister und Vorstandsmitglied der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Brandenburg e.V. (SGK Brandenburg)

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 2

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Nonnemacher, Ursula (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nothing, Volker (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellter Montageleiter/Industriemechaniker, HEINZ Getriebe GmbH

Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs.2 AbgG

O

Oeynhausen, Daniela (Dr.) (AfD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
Mitarbeiterin eines MdL (AfD); Referentin bei der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Darüber hinaus keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG.

P

Philipp, Sascha (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Angestellter Geschäftsführer der Landgut Pretschen Vertriebs GmbH (Lebensmittelhandel) (regelmäßige Einkünfte: 1.762 € monatlich; Stand: 2023)
  • Angestellter Geschäftsführer der Landgut Pretschen Verwaltungs GmbH (Einkünfte: 0 €; Stand: 2023)  
  • Geschäftsführender Gesellschafter der Landgut Pretschen GmbH & Co.KG (Landwirtschaft; Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit) (unregelmäßige Einkünfte (betriebswirtschaftlicher Gewinn einschließlich des Beteiligungsgewinns): 3.500 € monatlich; Stand: 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des Beirats im Cluster Ernährungswirtschaft Brandenburg (bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH) (ehrenamtlich; ohne Einkünfte; Stand: 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Agrarpolitischer Sprecher der Anbauverbände des ökologischen Landbaus Brandenburg (regelmäßige Einkünfte: 2.400 € jährlich; Stand: 2023)

Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

  • Beteiligung an der Landgut Pretschen Verwaltungs GmbH (s.o.): 49,0 %
  • Beteiligung an der Landgut Pretschen GmbH & Co.KG (s.o.): 93,7 %

 

Pohle, Harald (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Sparkasse Prignitz; Krankenhaus Prignitz gGmbH

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

Poschmann, Katja (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  •  Sachbearbeiterin Wirtschaftsförderung (Ref.80), Landkreis Havelland (Beschäftigungsverhältnis ruht)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion (regelmäßige monatliche Einkünfte: 1.000 €; Stand 2023)

Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

  • Poschmann Design GmbH, Premnitz; Gesellschaftsanteile: 20% (ohne Einkünfte; Stand: 2023)

R

Raschke, Benjamin (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Redmann, Jan (Dr.) (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Freiberuflicher Rechtsanwalt (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht), einziger Vertragspartner (ohne Beteiligung daran): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Standort: Berlin
    Unregelmäßige Einkünfte (betriebswirtschaftlicher Gewinn) hieraus im Jahr 2023: 8.064 €

 Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellter Rechtsanwalt (Arbeitgeber: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Standort: Berlin)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) – ehrenamtlich, ohne Einkünfte

 

Richstein, Barbara (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Freiberufliche Rechtsanwältin (ohne Einkünfte)


Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied des rbb-Rundfunkrates
    Regelmäßige Einkünfte (Aufwandsentschädigung, brutto) hieraus: 400 € monatlich (Stand: 2023)
    Unregelmäßige Einkünfte (Sitzungsgeld, brutto) hieraus: 75 € pro Sitzungsteilnahme (Stand: 2023)

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Mitglied im Bundesvorstand des WEISSER RING e.V., zugleich Vorsitzende des entsprechenden Landesverbandes Brandenburg (ehrenamtlich, jeweils ohne Einkünfte)
  • Präsidentin des Leichtathletikverbandes Brandenburg e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

 

Roick, Wolfgang (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):


Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

  • Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Großräschen)
    Unregelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
  • Inhaber der Einzelfirma „Forst- und Waldberatung“ (Großräschen)
    Ohne Einkünfte hieraus


Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Beamter bei der Landesforstverwaltung (Landesforstbetrieb Brandenburg): ruhendes Beamtenverhältnis

 

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied im Aufsichtsrat der Flächenagentur Brandenburg GmbH (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)
  • Mitglied im Aufsichtsrat des Paul Gerhardt Werks – Diakonische Dienste - gGmbH (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)
  • Mitglied des Stiftungsrates des Naturschutzfonds Brandenburg (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

 

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.000 € monatlich (Stand: 2023)
  • Mitglied im Vorstand der Arbeiterwohlfahrt (AWO) - Bezirksverband Brandenburg-Süd e.V. (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 200 € monatlich (Stand: 2023)

Rostock, Clemens (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Landesvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Stellvertretendes Mitglied im DGB-Kreisvorstand Oberhavel (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

 

Rüter, Sebastian (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Leiter der Geschäftsstelle Europäischer Betriebsrat – als Angestellter – bei der Deutschen Bahn AG (ruhendes Arbeitsverhältnis)

 

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitgliedervertreter bei der DEVK-Versicherung
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 560 € monatlich (Stand: 2023)
  • Mitglied im Aufsichtsrat der regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (Sitzungs- und Fahrtgeld, brutto) hieraus: 100 € monatlich (Stand: 2023)
  • Mitglied in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“ (ehrenamtlich)
    Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
  • Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Potsdam (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

 

Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Landesverband Brandenburg (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.200 € jährlich (Stand: 2023)
  • Mitglied im Bundesvorstand der EVG (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 100 € monatlich (Stand: 2023)

S

Schäffer, Marie (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Referentin bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) Brandenburg (ruhendes Arbeitsverhältnis)

Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Schaller, André (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 1.c.: Rechtsanwalt
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied Verwaltungsrat Sparkasse Oder-Spree; Vorstandstätigkeit im "Förderverein Museumspark Baustoffindustrie Rüdersdorf e. V."; Stellvertretender Vorsitzender CDU MOL; Stellvertretender Vorsitzender KpV-Brandenburg; Stellvertretendes Mitglied der Landessynode der EKBO
  • Nummer 5 (vergütet): Fraktionsjustiziar der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1 (jeweils bezogen auf die unter Nummer 1.c. sowie Nummer 5 genannten Tätigkeiten)

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

Scheetz, Ludwig (SPD-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):


Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

  • Angestellter Regionalgeschäftsführer bei der SPD Brandenburg (Landesverband)


Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

  • Mitglied im Verwaltungsrat des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) - Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
    (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

  • Mitglied im Vorstand der Arbeiterwohlfahrt (AWO) - Bezirksverband Brandenburg-Süd e.V. (ehrenamtlich)
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 200 € monatlich (Stand: 2024)
Schier, Roswitha (CDU-Fraktion)

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

  • Mitglied im Aufsichtsrat des Medizinischen Zentrums Lübbenau GmbH (MZL) - ehrenamtlich
    Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
  • Mitglied im Diözesanrat des Bistums Görlitz (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

 

    Schierack, Michael (Prof. Dr.) (CDU-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

    • Niedergelassener Orthopäde am Orthopädischen Praxiszentrum Cottbus (und zugleich Gesellschafter an dieser freiberuflichen Berufsausübungsgemeinschaft)
      Unregelmäßige Einkünfte (betriebswirtschaftlicher Gewinn, einschließlich des Beteiligungsgewinns) hieraus im Jahr 2021: 209.855 €


    Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

    • Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

     
    Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

    • Vizepräsident des DRK-Landesverbandes Brandenburg e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

    • Mitglied der Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg (ehrenamtlich)
      Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)

     
    Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

    • Beteiligung am Orthopädischen Praxiszentrum Cottbus (s.o.): 33,33 %

     

    Schieske, Lars (AfD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):


    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Berufsfeuerwehr Cottbus (Dienstposten des Gruppenführers): ruhendes Beamtenverhältnis

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

     

    Schwarzenberg, Anke (Fraktion Die Linke)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Senftleben, Ingo (CDU-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):


    Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

    • Angestellter bei der Firma GICON-Großmann Ingenieur Consult GmbH (Hauptsitz in Dresden), Branche: Engineering und Consulting, Funktion: Leiter des Fachbereichs Projektentwicklung
      Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 4.000 € monatlich (Stand: 2023)

    • Mitinhaber der Senftleben & Gärtner GbR – Vermietung und Verpachtung (Ortrand)
      Einkünfte hieraus: unter 1.000 € jährlich

    • Inhaber der Einzelfirma Senftleben-Beratung (Ortrand)
      Einkünfte hieraus: unter 1.000 € jährlich

     
    Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

    • Mitinhaber und zugleich Gesellschafter der Senftleben & Gärtner GbR (s.o.): 50 %
    Spring-Räumschüssel, Marianne (AfD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):


    Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

    • Mitglied im Aufsichtsrat der Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH (ehrenamtlich)
      Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.000 € jährlich (Stand: 2023)
    Stefke, Matthias (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):


    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Angestellter Kommunikationstrainer (Arbeitgeber: Capita Customer Services (Germany) GmbH, Berlin: Callcenter-Dienstleistungsunternehmen für insbesondere Produkte und Dienstleistungen, Unternehmensberatung, Akquise, Consulting, Marketing und Training)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

     

    Stohn, Erik (SPD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    • Nummer 4 (vergütet): Mitglied im Rundfunkrat des RBB
    • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat des Oberlinhauses; Mitglied im Stiftungsrat der Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf; Mitglied des Vorstandes der Oberlinstiftung Potsdam

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

    Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

     

    T

    Teichner, Felix (AfD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Angestellter Industriemechaniker / Metall (Arbeitgeber: man@work Personaldienstleistungen GmbH mit Standort in Berlin und Einsatzort in Schwedt)


    Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

    • Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Prenzlau GmbH (ehrenamtlich)
      Regelmäßige Einkünfte hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)

     
    Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):

    • Beteiligung an der E 115 Güstow ASET Verwaltungs GmbH mit Sitz in Prenzlau, OT Güstow: Gesellschafteranteil von 5 %
      Ohne Einkünfte hieraus (Stand: 2023)

    V

    Vandre, Isabelle (Fraktion Die Linke)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

    • Mitglied im Vorstand des SV Babelsberg 03 e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

     

    Vida, Péter (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):

    • Freiberuflicher Rechtsanwalt
      Unregelmäßige Einkünfte (betriebswirtschaftlicher Gewinn) hieraus: unter 1.000 € jährlich

     
    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Angestellter Syndikusanwalt (Arbeitgeber: WIMDU GmbH, Berlin: Internetportal zur Suche, Vermittlung und Buchung von insbesondere Unterkünften und Reisen)

     

    Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

    • Stellvertretender Vorsitzender des Migrations- und Integrationsrates Land Brandenburg (MIR) e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

    Vogel, Axel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    Vogelsänger, Jörg (SPD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

    • Präsident der Landesverkehrswacht Brandenburg e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

     

    W

    Walter, Sebastian (Fraktion Die Linke)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

    • Nummer 1.a.: Regionsgeschäftsführer bei DGB Berlin-Brandenburg

    Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

    Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

     

    Walter-Mundt, Nicole (CDU-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

    • Mitglied im Aufsichtsrat der Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH (ehrenamtlich)
      Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 100 € monatlich (Stand 2023)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Wernicke, Christine (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Angestellte Sachgebietsleiterin im Finanzamt Angermünde (ruhendes Arbeitsverhältnis)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

     

    Wernitz, Udo (SPD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Vertriebsmitarbeiter (Arbeitgeber: UNIFERM GmbH & Co. KG, Werne)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Wiese, Franz Josef (AfD-Fraktion)
    Woidke, Dietmar (Dr.) (SPD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):

    • Zweiter Vorsitzender der Jerusalem Foundation Deutschland e.V. (ehrenamtlich, ohne Einkünfte)

    Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

    Z

    Zeschmann, Philip (Dr.) (AfD-Fraktion)

    Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

    Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):

    • Zeschmann & Partner – Consulting und Realisierung (Schöneiche): insbesondere Beratung öffentlicher Verwaltungen
      (ruhendes Einzelunternehmen)


    Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):

    • Mitglied der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Oder-Spree (ehrenamtlich)
      Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2023)