Sebastian Rüter
Mitglied der SPD-Fraktion
gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 20 (Potsdam-Mittelmark IV)
Dipl.-Politikwissenschaftler;
14513 Teltow;
geb. 1976, verheiratet, 2 Kinder
Lebenslauf
- 1997 bis 2008 Studium Politikwissenschaft u. Verwaltungswissenschaft an der Universität Potsdam; Dipl.-Politikwissenschaftler
- 2009 bis 2013 Gewerkschaftssekretär bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
- 2013 bis 2019 Leiter der Geschäftsstelle Europäischer Betriebsrat bei der Deutschen Bahn AG
- 2016 bis 2019 ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Potsdam
Politische Laufbahn
- Seit 1992 Mitglied der SPD
- Seit 2016 Mitglied im Vorstand der SPD Potsdam-Mittelmark
- Seit 2017 Vorsitzender der SPD Teltow
- Seit 2018 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) der SPD Brandenburg
- 2014 bis 2019 sachkundiger Einwohner in der Stadtverordnetenversammlung Teltow
- Seit 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Teltow
- 2016 bis 2019 ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Potsdam
- Seit 2017 Vorsitzender der Eisenbahn- & Verkehrsgewerkschaft (EVG) Brandenburg
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 1.a.: Deutsche Bahn AG / Leitung Geschäftsstelle Europäischer Betriebsrat (ruhend)
- Nummer 4 (vergütet): Mitgliedervertreter bei der DEVK-Versicherung
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH; Mitglied in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Der Teltow“
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Vorsitzender Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Landesverband Brandenburg (EVG); Mitglied im Bundesvorstand der EVG
- Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
Nummer 6: Stufe 1 (bezogen auf die unter Nummer 4 genannte vergütete Tätigkeit)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.