Weitere Gremien

Der Brandenburger Landtag wählt und benennt neben seinen eigenen Repräsentanten und Beauftragten sowie der Ministerpräsidentin bzw. dem Ministerpräsidenten weitere Mitglieder in Gremien. Nachstehend werden diese alphabetisch aufgeführt und mit den zugehörigen Vorgängen in der Parlamentsdokumentation verlinkt.            

Nr.

Gremium

Wahl, Berufung, Benennung

Dauer der Mitgliedschaft

1

Ausschuss der Regionen

1 Mitglied, 1 Stellvertretung

5 Jahre

2

Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt (Oder), Stiftungsrat

1 Mitglied, 1 Stellvertretung

bis zur Wahl eines Ersatzmitgliedes, spätestens bis 60 Tage nach dem Ende der Wahlperiode

3

Bundesversammlung, Mitglieder (anteilig)

wird für die jeweilige Bundesversammlung vorgegeben

Dauer der Bundesversammlung

4

Finanzgericht, Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/-innen

4 Vertrauensleute, je 1 Stellvertretung

5 Jahre

5

Investitionsbank des Landes Brandenburg, Beirat

1 Mitglied für jede der im Landtag vertretenen Fraktionen

Dauer der Wahlperiode

6

Investitionsbank des Landes Brandenburg, Verwaltungsrat

8 Mitglieder (des Landes Brandenburg)

5 Jahre (mit Ausnahme Vors. und stellv. Vors.)

7

Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten auf geheimpolizeiliche Tätigkeit gemäß § 27 Absatz 3 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes

4 Mitglieder

Dauer der Wahlperiode

8

Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE)

1 Mitglied, 1 Stellvertretung

5 Jahre

9

 

Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf, Stiftungsrat

1 Mitglied, 1 Stellvertretung

vom Landtag entsandt und abberufen

10

Landes-Kinder- und Jugendausschuss

11 Mitglieder, je 1 Stellvertretung

Dauer der Wahlperiode

11

Landesrechnungshof

Präsident/-in, Vizepräsident/-in, andere Mitglieder

 12 Jahre

12

Landessportkonferenz

1 Mitglied für jede der im Landtag vertretenen Fraktionen

Dauer der Wahlperiode

13

Landeswahlausschuss

Landeswahlleiter/-in und Stellvertretung, Beisitzende und Stellvertretungen

Berufung auf unbestimmte Zeit

14

Landeszentrale für politische Bildung, Kuratorium

1 Mitglied für jede der im Landtag vertretenen Fraktionen (die Benennung erfolgt durch das Präsidium des Landtages)

Dauer der Wahlperiode

15

Medienrat

4 Mitglieder sowie zusätzlich 1 gemeinsames Mitglied (Vorsitzende/-r), das gemeinsam mit dem Berliner Abgeordnetenhaus zu wählen ist

5 Jahre

16

NaturSchutzFonds, Stiftungsrat

1 Mitglied aus dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Ausschuss des Landtages

5 Jahre

17

RBB-Rundfunkrat

3 Mitglieder

4 Jahre

18

Richterwahlausschuss

ständige Mitglieder:

8 Mitglieder aus den Reihen der Landtagsabgeordneten, je 1 Stellvertretung

2 Mitglieder aus der Richterschaft, je 1 Stellvertretung

1 Mitglied aus der Rechtsanwaltschaft, 1 Stellvertretung

nichtständige Mitglieder:

1 Mitglied aus der Staatsanwaltschaft, 1 Stellvertretung

je 1 Mitglied (Richter/-in) der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit sowie deren Stellvertretungen

Dauer der Wahlperiode

19

Stiftung Entwicklung und Frieden, Kuratorium

1 Mitglied (Personalunion mit dem Vorsitz des Ausschusses für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik)

5 Jahre

20

Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz, Stiftungsrat

1 Mitglied, 1 Stellvertretung

bis zur Wahl eines Ersatzmitgliedes, spätestens bis 60 Tage nach dem Ende der Wahlperiode

21

Stiftung Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg, Stiftungsrat

1 Mitglied, 1 Stellvertretung

5 Jahre

22

Stiftung Kleist-Museum, Stiftungsrat

1 Mitglied, 1 Stellvertretung

bis zur Wahl eines Ersatzmitgliedes, spätestens bis 60 Tage nach dem Ende der Wahlperiode

23

Stiftung für das sorbische Volk, Parlamentarischer Beirat

2 Mitglieder, je 1 Stellvertretung

Dauer der Wahlperiode

24

Stiftung für das sorbische Volk, Stiftungsrat

2 Mitglieder (des Landes Brandenburg), je 1 Stellvertretung

4 Jahre

25

Verfassungsgericht, Verfassungsrichter

Präsident/-in, Vizepräsident/-in, 7 weitere Mitglieder

10 Jahre

 

26

Versorgungswerk, Vertreterversammlung

9 Mitglieder, je 1 Stellvertretung

Dauer der Wahlperiode

27

Verwaltungsgerichtsbarkeit, Ausschuss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Wahl der ehrenamtlichen Richter

11 Vertrauensleute, je 1 Stellvertretung

5 Jahre