Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg

Inka Gossmann-Reetz ist die erste Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg. Sie wurde am 22. Februar 2023 vom Landtag Brandenburg gewählt und am 22. März 2023 ernannt und vereidigt.

Bürgerinnen und Bürger können sich mit Beschwerden oder Eingaben zu polizeilichen Angelegenheiten an die Beauftragte wenden. Sie ist zugleich Ansprechpartnerin für innerdienstliche Kritik, Anregungen oder Hinweise von Polizeibeschäftigten. In der Ausübung ihres Amtes ist die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.

Die Polizeibeauftragte ist beim Landtag angesiedelt, um die parlamentarische Kontrolle sicherzustellen und einen Beitrag zu einer bürgernahen Polizei zu leisten. Sie kann jederzeit an Sitzungen des Landtages sowie des Innenausschusses teilnehmen und hat dort Rederecht. Sie wird dem Parlament jährlich einen Bericht vorlegen, der auch statistische Angaben zu Umfang und Schwerpunkten der Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Polizeiarbeit enthält. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine zweimalige Wiederwahl ist möglich.

Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg

Inka Gossmann-Reetz

Inka Gossmann-Reetz
Lebenslauf

geb. 1969 in Berlin, 3 Kinder; evangelisch
seit 22.3.2023 Polizeibeauftragte des Landes Brandenburg

  • 1990 bis 1994 Ausbildung zur Krankenschwester
  • 1994 bis 2006 Angestellte im Krankenhaus
  • 2006 bis 2013 Angestellte im Pflegedienst
  • ab 2008 Pflegedienstleiterin
  • 2013 bis 2014 Pflegedienstleitung Tagespflege
  • 2014 bis 2023 Mitglied des Landtages Brandenburg

Kontakt

Die Beauftragte für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg
Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam

Internet: www.polizeibeauftragte.brandenburg.de
E-Mail: kontakt@polb.brandenburg.de
Telefon: 0331 237305 - 0
Telefax: 0331 237305 - 40