Daniel Münschke
AfD-Fraktion
gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 40 (Oberspreewald-Lausitz III / Spree-Neiße III)
Verw.-Betriebswirt (VWA);
03172 Guben;
geb. 1980 in der Wilhelm-Pieck-Stadt Guben, verlobt, 1 Kind
Lebenslauf
- Seit 2002 Unternehmer
- 2016 bis 2022 Duales Studium Business Administration; Schwerpunkt Verwaltungsbetriebswirtschaft
- Seit 2022 Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)
Politische Laufbahn
- 2006 bis 2007 Mitglied der SPD (keine Funktionen)
- Seit 2013 Mitglied der AfD
- 2018 bis 2022 Schriftführer im AfD-Kreisverband Spree-Neiße
- 2019 bis 2023 AfD-Ortsvorsitzender Stadt Guben
- Seit 2022 stellvertretender Vorsitzender des AfD Kreisverbandes Spree-Neiße
- Seit 2019 bis 2024 Mitglied des Kreistages Spree-Neiße
- 2019 bis 2024 Erster stellvertretender Kreistagsvorsitzender im Kreistag Spree-Neiße
- Seit 2019 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Guben
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
- 2019 bis 2024 Vorsitzender des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung
- Seit Oktober 2024 Vizepräsident des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):
- Vermögens- und Unternehmerberater DVAG - Daniel Münschke (unregelmäßige jährliche Einkünfte: 10.759 €; Stand: 2023)
- Divine.Group - Veranstaltungs- und Vertriebsdienstleistungen (unregelmäßige jährliche Einkünfte: 2.500 €; Stand: 2023)
- Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit: Vermögens- und Unternehmerberatung
Früher ausgeübte Berufe, die infolge der Mandatsübernahme aufgegeben worden sind (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 AbgG):
- Assistent, MdB René Springer
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitglied des Aufsichtsrates der Verkehrsmanagement GmbH (Sitzungsgeld pro Sitzung: 100 € zzgl. Fahrkostenerstattung, ca. 4 - 5 Sitzungen/Jahr, Stand: 2025)
- Mitglied des Aufsichtsrates Rettungsdienst Spree-Neiße GmbH (Sitzungsgeld pro Sitzung: 30 € zzgl.Fahrkostenerstattung, ca. 3 - 4 Sitzungen/Jahr, Stand: 2025)
- Mitglied des Aufsichtsrates Gubener Wohnungsgesellschaft mbH (Grunderstattung pro vollem Jahr: 1.200 € zzgl. 150 € Sitzungsgeld pro Sitzung und zzgl. Fahrkostenerstattung, ca. 4 - 5 Sitzungen/Jahr, Stand: 2025)
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (ehrenamtlich; keine Einkünfte; Stand: 2024)
Erläuterungen der Redaktion (zu § 26 AbgG):
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.
Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften
- Sonderausschuss Strukturentwicklung in der Lausitz
- Enquete-Kommission „Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg und die Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes“
- Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung