Prof. Dr. Michael Schierack
Mitglied der CDU-Fraktion
Landesliste CDU-Fraktion, Platz 12
Elektromonteur, Arzt;
03096 Dissen-Striesow;
geb. 1966 in Forst, verheiratet, 2 Kinder
Lebenslauf
- 1973 bis 1983 Polytechnische Oberschule
- 1983 bis 1986 Berufsausbildung mit Abitur zum Elektromonteur
- 1986 bis 1988 Grundwehrdienst NVA
- 1988 bis 1995 Studium der Humanmedizin an der Humboldt-Universität zu Berlin; Arzt
- Seit 1995 Arzt
- 1997 Promotion
- Seit 2002 Facharzt für Orthopädie
Politische Laufbahn
- Seit 2000 Mitglied der CDU
- Seit 2001 Kreisvorsitzender der CDU Cottbus
- 2012 bis 2015 Landesvorsitzender der CDU Brandenburg
- 2003 bis 2008 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Cottbus
- Verschiedene Vereinsmitgliedschaften u. a.: Förderverein der BTU Cottbus, Förderverein Bauhaus-Schule Cottbus, Bürgerverein Cottbus Sandow und Ströbitz u. a.
- Seit 2009 Mitglied des Landtages Brandenburg
- Seit 2009 Sprecher der CDU-Fraktion für Wissenschaftspolitik
- 2009 bis 2014 Sprecher der CDU-Fraktion für Gesundheitspolitik
- Februar 2014 bis November 2014 Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
- Februar 2012 bis November 2014 Mitglied des Landtagspräsidiums
- Seit November 2019 Sprecher für Wissenschaft, Forschung und Gesundheit in der CDU-Fraktion
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.c.: Arzt in Niederlassung Orthopädisches Praxiszentrum, Cottbus
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Kuratorium der Landesstiftung Fürst-Pückler Park Cottbus-Branitz
- Nummer 5 (vergütet): Mitglied Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg
Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
- Nummer 6: Stufe 3
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.