Unterausschuss des Ausschusses für Haushaltskontrolle
Der Unterausschuss des Ausschusses für Haushaltskontrolle besteht aus einem verkleinerten Kreis der Mitglieder des Ausschusses für Haushaltskontrolle und befasst sich grundsätzlich einmal im Jahr mit der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung und übermittelt dem Ausschuss für Haushaltskontrolle das Ergebnis seiner Prüfung im Wege einer Empfehlung über die Entlastung des Landesrechnungshofes.
Ordentliche Mitglieder
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AfD-Fraktion
BSW-Fraktion
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Termine
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