Unterausschuss des Ausschusses für Haushaltskontrolle
Der Unterausschuss des Ausschusses für Haushaltskontrolle besteht aus einem verkleinerten Kreis der Mitglieder des Ausschusses für Haushaltskontrolle und befasst sich grundsätzlich einmal im Jahr mit der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung und übermittelt dem Ausschuss für Haushaltskontrolle das Ergebnis seiner Prüfung im Wege einer Empfehlung über die Entlastung des Landesrechnungshofes.
Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Ordentliche Mitglieder
SPD-Fraktion
AfD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion Die Linke
Termine
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