Steeven Bretz
Mitglied der CDU-Fraktion
Landesliste CDU-Fraktion, Platz 3
Diplom-Betriebswirt;
14482 Potsdam;
geb. 1976 in Potsdam
Lebenslauf
- 1995 Abitur
- 1995 bis 1996 Grundwehrdienst
- 1996 bis 1999 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Berufsakademie Berlin; Diplom-Betriebswirt
- Mai 2001 bis Juni 2020 Referent für Betriebswirtschaftslehre
Politische Laufbahn
- Seit 1997 Mitglied der CDU
- 2007 bis 2015 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Potsdam
- 2008 bis 2015 Vorsitzender CDU Drewitz, Stern und Kirchsteigfeld in Potsdam
- Seit November 2012 Mitglied des Landesvorstandes der CDU Brandenburg
- 2015 bis 2018 Kreisvorsitzender der CDU Potsdam
- 2015 bis November 2019 Generalsekretär der CDU Brandenburg
- Seit November 2021 Mitglied im Landesvorstand der MIT Brandenburg
- Seit März 2023 Kreisvorsitzender der CDU Potsdam
- 2001 bis 2008 Stadtverordneter der Landeshauptstadt Potsdam (Schwerpunkt: Wirtschaft, Bildung und Finanzen)
- Seit Oktober 2009 Mitglied des Landtages Brandenburg
- Oktober 2009 bis Mai 2015 Sprecher der CDU-Fraktion für Energiepolitik
- Oktober 2014 bis Mai 2015 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft (Bereich Energiepolitik)
- Seit November 2014 Sprecher für Haushalt und Finanzen
- Seit November 2014 Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen
- November 2014 bis Juni 2015 Vorsitzender des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung
- Dezember 2015 bis September 2019 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Haushaltskontrolle
- September 2019 bis November 2019 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion
- Seit November 2019 Mitglied im Hauptausschuss, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Seit November 2019 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.