Corrado Gursch
CDU-Fraktion
Landesliste CDU-Fraktion, Platz 13
Betriebswirt (B.Sc.);
14712 Rathenow (OT Steckelsdorf);
Landesliste
Lebenslauf
- 2000 bis 2007 Johann-Heinrich-August-Duncker Gymnasium Rathenow
- 2007 bis 2008 Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium Rathenow; Abitur
- 2008 bis 2009 Zivildienst im Therapeutischen Zentrum Kieck
- 2009 bis 2014 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der FH Brandenburg; Bachelor of Science
- 2011 bis 2014 studentischer Mitarbeiter eines Landtagsabgeordneten
- 2014 bis 2019 wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten
- 2019 bis 2025 Büroleiter eines Bundestagsabgeordneten
Politische Laufbahn
- Seit 2011 Mitglied der CDU
- 2012 bis 2020 Kreisvorsitzender der Jungen Union Havelland
- Seit 2015 stellvertretender Vorsitzender des CDU Stadtverbands Rathenow
- Seit 2019 stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Havelland
- Seit 2014 Ortsvorsteher von Steckelsdorf
- Seit 2014 Mitglied im Kreistag Havelland, seit 2021 Vorsitzender der Fraktion CDU/Bauern
- Seit 2014 Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung Rathenow, seit 2019 Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
- Seit 1998 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Rathenow/Ortsteilwehr Steckelsdorf
- 2008 bis 2011 Vorsitzender des Kinder- und Jugendparlaments Rathenow
- Seit 2011 Vorsitzender des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Steckelsdorf e. V.
- Seit 2012 Mitglied im Förderverein Heimatmuseum der Stadt Rathenow e. V.
- Seit 2016 Mitglied im Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Rathenow e. V., seit 2025 Mitglied im Vorstand
- Seit 2019 Mitglied im Förderkreis zum Wiederaufbau der Sankt-Marien-Andreas-Kirche in Rathenow e. V.
- Seit 15. März 2025 Mitglied des Landtages Brandenburg, nachgerückt für Dr. Saskia Ludwig
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Neben dem Abgeordnetenmandat gegenwärtig ausgeübte Berufe bzw. Tätigkeiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 AbgG):
- wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Mitglied des Bundestages Herr Uwe Feiler
monatliche Einkünfte (brutto) hieraus: 2.200,00 € (Stand: 2025)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitglied des Aufsichtsrates bei der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH Rathenow
(vergütet; Einkünfte < 1.000 €/Jahr; Stand 2025) - Vorstandsmitglied des Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Rathenow e.V.
(vergütet; Einkünfte < 1.000 €/Jahr; Stand 2025)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.
Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften
- Enquete-Kommission „Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg und die Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes“
- Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung