Tina Fischer

SPD-Fraktion

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gewählt als Direktkandidatin im
Wahlkreis 26 (Dahme-Spreewald I)

Volljuristin;
15738 Zeuthen;
geb. 1971 in München, 2 Kinder

Fischer, Tina
© Werner Schuering

Lebenslauf

  • 1991 Abitur
  • 1991 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg; 1. Staatsexamen
  • 1996 bis 1998 Referendariat in Frankfurt (Oder); 2. Staatsexamen
  • 1999 bis 2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einem Mitglied des Deutschen Bundestages
  • 2003 bis 2004 angestellte Rechtsanwältin bei der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft
  • 2009 bis 2014 Staatssekretärin – Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund

Politische Laufbahn

  • Seit 2001 Mitglied der SPD
  • 2002 bis 2010 Mitglied im SPD-Landesvorstand Brandenburg
  • Seit 2016 Mitglied im SPD-Unterbezirksvorstand Dahme-Spreewald
  • Seit 2018 Vorsitzende des SPD-Unterbezirksvorstandes Dahme-Spreewald
  • Seit 2008 Mitglied des Kreistages Dahme-Spreewald
  • Seit 2019 Mitglied der Gemeindevertretung Zeuthen

  • Mitglied der AWO - Regionalverband Brandenburg Süd
  • Mitglied des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Zeuthen e. V.
  • Mitglied im Verein „Kind & Kegel“ Eichwalde
  • Mitglied im Kulturverein Zeuthen

  • September 2004 bis November 2009 und seit Oktober 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied des Regionalbeirates Dahme-Spreewald der Mittelbrandenburgischen Sparkasse; Vorstandsmitglied des AWO Regionalverbandes Brandenburg-Süd; Vorstandsmitglied des AWO Kreisverbandes Dahme-Spreewald; Mitglied im Förderverein „Verbraucherberatung Dahme-Spreewald“; Mitglied des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Zeuthen; Mitglied „Kind & Kegel“ Eichwalde; Mitglied Familienbündnis „ZEWS“

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften