Oliver Skopec
BSW-Fraktion
Landesliste BSW-Fraktion, Platz 14
selbständiger Unternehmer;
Woltersdorf;
geb. 1985
Lebenslauf
- 2005 Abitur
- 2005 bis 2006 Zivildienst
- 2006 bis 2008 Studium Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation an der Universität der Künste Berlin
- 2009 bis 2012 Studium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Witten/Herdecke
- 2007 bis 2008 Aufbau schülerVZ
- 2012 bis 2014 Verlagsgruppe Holtzbrinck
- 2014 bis 2018 Vorstand Tupomoja AG
- 2022 Gründer Bockses GmbH
- Seit 2009 diverse Rollen als Unternehmer oder Manager in den Bereichen Digitales, Mobilität und Logistik
Politische Laufbahn
- Seit Oktober 2024 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn diese mehr als 3 % betragen (§ 26 Abs. 1 Nr. 6 AbgG):
- Oliver Skopec Investment & Consulting UG (haftungsbeschränkt), Petershagen/Eggersdorf; Gesellschaftsanteile: 100% (ohne Einkünfte; Stand: 2025)
- FIB FIXIT UG (haftungsbeschränkt), Petershagen/Eggersdorf; Gesellschaftsanteile: 100% (ohne Einkünfte; Stand: 2025)
- Bockses GmbH, Berlin; Gesellschaftsanteile: 100% (ohne Einkünfte; Stand: 2025)
Darüber hinaus: Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.
Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften
- Petitionsausschuss
- Enquete-Kommission „Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg und die Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes“
- Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung
- Ausschuss für Haushalt und Finanzen