Martina Maxi Schmidt
SPD-Fraktion
Landesliste SPD-Fraktion, Platz 22
Verkehrsbetriebswirtin;
16321 Bernau bei Berlin;
geb. 1988 in Brandenburg a. d. H., 1 Kind
Lebenslauf
- Oktober 2009 bis Februar 2012 Werkstudentin bei der Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH in Hannover
- Januar 2010 bis Juli 2012 verschiedene Praktika:
- ÖPP Deutschland AG, Berlin – Hochbau und Infrastruktur
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Dresden – Referat Eisenbahn und ÖPNV
- Verkehrsverbund Oberelbe, Dresden
- August 2012 bis Juni 2013 Werkstudentin bei der European Transport Consultants GmbH in Berlin
- 2013 Abschluss an der Ostfalia – Hochschule für angewandte Wissenschaften in Salzgitter; Management des öffentlichen Verkehrs, Bachelor of Arts
- Juli 2013 bis Januar 2019 Mitarbeiterin bei der Toll Collect GmbH in Berlin
- Oktober 2016 bis Januar 2019 Elternzeit und Masterstudium, Berlin/Bernau bei Berlin
- 2019 Abschluss an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin; International Business and Consulting, Master of Arts
- Februar 2019 bis April 2020 Referentin der Hauptgeschäftsführung beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und bei der INFRA Dialog GmbH in Berlin
- Mai 2020 bis September 2023 Projektmanagerin bei der autoTicket GmbH Berlin
Politische Laufbahn
- Seit 2022 Ortsvereinsvorsitzende SPD Bernau
- Seit 2023 Vorstandsmitglied SPD Barnim
- Seit 2024 Vorstandsmitglied SPD Frauen Brandenburg
- Seit 2024 Stadtverordnete Stadt Bernau bei Berlin, stellvertretende Fraktionsvorsitzende
- Seit 2024 Kreistagsabgeordnete, stellvertretende Fraktionsvorsitzende
- Seit 2024 Mitglied des Landtags Brandenburg, stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Unternehmen, in einer Anstalt/Stiftung/Körperschaft – ohne Mandate der Gebietskörperschaften - (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 AbgG):
- Mitglied im Aufsichtsrat der Barnimer Busgesellschaft mbH (ehrenamtlich)
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: unter 1.000 € jährlich (Stand: 2025) - Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bernau GmbH (ehrenamtlich)
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 410 € im Quartal (Stand: 2025)
Vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 AbgG):
- Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburg
Regelmäßige Einkünfte (brutto) hieraus: 1.300 € monatlich (Stand: 2025)
Erläuterungen der Redaktion:
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Auf der Website des Landtages (= hier) wird über die Rechtsgrundlagen im Einzelnen und den gesamten Katalog der verschiedenen anzeigepflichtigen Tatbestände informiert.
Ein Mitglied des Landtages muss in Bezug auf bestimmte, gesetzlich vorgegebene Tatbestände (§ 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AbgG) seine Tätigkeiten und Funktionen zur Veröffentlichung an dieser Stelle anzeigen. Die aus diesen Tätigkeiten und Funktionen vom Mitglied des Landtages angezeigten Einkünfte werden ebenfalls veröffentlicht, soweit sie pro Jahr 1.000 € überschreiten (§ 26 Abs. 1 Nr. 7 AbgG). Alle hier veröffentlichten Angaben zu § 26 AbgG beruhen dabei auf der Selbstauskunft des Mitglieds des Landtages.
Es werden an dieser Stelle nur diejenigen Tatbestände aufgeführt, zu denen das Mitglied des Landtages veröffentlichungspflichtige Angaben gemacht hat.
Die zu einem Tatbestand angegebenen Einkünfte stellen nicht das zu versteuernde Einkommen dar. Regelmäßige Einkünfte werden als solche gekennzeichnet (monatlich, im Quartal, halbjährlich). Soweit bestimmte Arten von Einkünften (wie z. B. Betriebseinkünfte) erst am Ende eines Geschäftsjahres ermittelt werden können, hat das Mitglied des Landtages die Möglichkeit, die Einkünfte aus dem Vorjahr anzugeben. Andernfalls wird die Fehlanzeige mit der Art der Einkünfte erläutert.
Werden Einkünfte aus gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit als Jahresbetrag zur Veröffentlichung angezeigt, sind darunter im wirtschaftlichen Sinne der jeweilige Unterschiedsbetrag (Gewinn) zwischen der durch die selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit erzielten Einnahme und der durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen (Betriebsausgaben) zu verstehen.
Als ehrenamtlich werden Tätigkeiten und Funktionen eingeordnet, aufgrund derer keine Geldleistungen fließen oder zumindest das zu versteuernde Einkommen hieraus einen Betrag von 3.000 € jährlich nicht übersteigt. Ein Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten (z. B. Reise- und Fahrkosten) gewährt wird, ist in die Anzeigepflichten nicht einbezogen.
Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften
- Enquete-Kommission „Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg und die Entwicklung der Flughafenregion Brandenburg unter Berücksichtigung der Infrastruktur und des Umwelt- und Lärmschutzes“
- Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung