Ludwig Scheetz
Mitglied der SPD-Fraktion
gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 27 (Dahme-Spreewald II / Oder-Spree I)
Kaufmännischer Angestellter;
15711 Königs Wusterhausen;
geb. 1986 in Görlitz, verheiratet, 2 Kinder;
evangelisch
Politische Laufbahn
- Seit 2003 Mitglied der SPD
- Seit 2006 Mitglied im Vorstand im SPD-Ortsverein Königs Wusterhausen
- Seit 2017 Vorsitzender im SPD-Ortsverein Königs Wusterhausen
- Seit 2020 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Dahme-Spreewald
- Seit 2008 Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen
- 2010 bis 2019 Mitglied im Kreistag Dahme-Spreewald
- Seit 2011 Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen
- 2015 bis 2018 Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses im Kreistag Dahme-Spreewald
- Seit 2006 Mitglied der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitiker (SGK)
- Seit 2008 Mitglied der Stubenrausch-Kultur, Musik Leben e. V.; 2009 bis 2018 Vorsitzender
- Seit 2010 Mitglied im 1. FC Union Berlin e. V.
- Seit 2013 Mitglied im Kuratorium der Stiftung Funkerberg
- Seit 2014 Mitglied der Karnevalsgesellschaft Königs Wusterhausen 1954 e. V.
- Seit 2016 Mitglied der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Seit 2016 Mitglied im Vorstand der AWO-RV Brandenburg Süd e. V.
- Seit 2020 Mitglied im Verwaltungsrat DJH Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
- Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg
- Seit Oktober 2021 Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)
- Nummer 2: Regionalgeschäftsführer bei der SPD Brandenburg
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat Klinikum Dahme-Spreewald GmbH; Mitglied Kuratorium Stiftung Funkerberg
- Nummer 5 (ehrenamtlich): Mitglied im Vorstand AWO-RV Brandenburg Süd e. V.
Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/ des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.