Wolfgang Roick
Mitglied der SPD-Fraktion
gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 39 (Oberspreewald-Lausitz II / Spree-Neiße IV)
Diplom-Ingenieur für Forstwirtschaft;
01983 Großräschen;
geb. 1968 in Lauchhammer, ledig, 2 Kinder;
evangelisch
Lebenslauf
- 1990 bis 1995 Studium an der Technischen Universität Dresden; Diplom-Ingenieur für Forstwirtschaft
- 1996 bis 1998 Referendar beim Land Brandenburg
- 1998 bis 2002 Angestellter bei der Landesforstverwaltung
- 2002 bis 2014 Beamter bei der Landesforstverwaltung
- Seit Dezember 2014 Mitglied des Stiftungsrates NaturSchutzFonds
Politische Laufbahn
- Seit 1993 Mitglied der SPD
- Seit 1998 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Großräschen
- 1998 bis 2003 und seit 2008 Mitglied im Kreistag Oberspreewald-Lausitz
- Seit Oktober 2014 Mitglied des Landtages Brandenburg
Anmerkung der Redaktion:
Die biografischen Angaben beruhen auf der Selbstauskunft der/des Abgeordneten.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):
- Nummer 1.a.: Land Brandenburg/ LFB Projektstelle (ruhend)
- Nummer 1.b.: Wolfgang Roick Waldwirtschaft Dienstleistungen – Grünpflege
- Nummer 4 (ehrenamtlich): Mitglied im Aufsichtsrat der Flächenagentur Brandenburg; Mitglied des Stiftungsrates des Naturschutzfonds Brandenburg
- Nummer 5 (vergütet): stellvertretender Fraktionsvorsitzender
- Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:
Nummer 6: Stufe 1 (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.
Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht.