Wilko Möller

Mitglied der AfD-Fraktion

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gewählt als Direktkandidat im
Wahlkreis 35 (Frankfurt (Oder))

Polizeivollzugsbeamter;
15236 Frankfurt (Oder);
geb. 1966 in Hannover, 5 Kinder

Möller, Wilko
© Landtag Brandenburg

Lebenslauf

  • 1986 Fachhochschulreife
  • 1986 bis 1988 Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann
  • 1988 bis 1989 Kaufmännischer Angestellter
  • 1989 bis 1992 Polizeivollzugsbeamter (mittlerer Dienst) beim Bundesgrenzschutz
  • 1999 bis 2002 Kriminalpolizeiliche Ausbildung beim Bundeskriminalamt, Polizeivollzugsbeamter (gehobener Dienst) bei der Bundespolizei
  • Ab 2002 Dienst in verschiedenen Funktionen, Dienstgruppenleiter, stellvertretender Dienstgruppenleiter, Ermittlungsbeamter

Politische Laufbahn

  • 2008 bis 2012 Mitglied in der FDP Landesverband Brandenburg
  • Seit 2013 Mitglied in der AfD Brandenburg
  • Seit 2013 Stadtverbandsvorsitzender (Kreisvorsitzender) der AfD Frankfurt (Oder)
  • Seit 2015 Mitglied im AfD Landesvorstand Brandenburg

  • Seit 2014 Mitglied (Seit 2019 stellvertretender Fraktionsvorsitzender) der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder)

  • Seit 2018 Helfer beim Technischen Hilfswerk (THW)
  • Seit 2018 Mitglied der Volkssolidarität Frankfurt (Oder)
  • Seit 2018 Mitglied im WEISSEN RING e. V.

  • Seit September 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz)

  • Nummer 2: Polizeihauptkommissar, PHK Bundespolizei A12, Kriminalpolizeilicher Dienst
  • Nummer 4 (vergütet): Verwaltungsrat der Sparkasse Oder-Spree
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD Frankfurt (Oder) in der Stadtverordnetenversammlung und Stadtverordneter

Keine zu veröffentlichenden Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften