Angebote für Einzelbesucher/-innen
Zum 1. September 2025 ist die Hausordnung des Landtages Brandenburg aktualisiert worden. Wesentliches Ziel der Aktualisierung sind Maßnahmen zum besseren Schutz des Parlamentsbetriebs an Plenartagen. Damit soll die Sicherheit für alle in der Liegenschaft tätigen Personen und für die Besucherinnen, Besucher und Gäste des Parlaments erhöht werden.
Nachstehend finden Sie Angebote des Besucherservice für Einzelbesucherinnen und Einzelbesucher.
Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die Hausordnung des Landtages Brandenburg.
Offene Führungen
Speziell für Einzelbesucherinnen und -besucher sowie für Kleingruppen bis 10 Personen bietet der Landtag Brandenburg im Regelbetrieb einstündige Besucherführungen durch das Landtagsgebäude an. Diese finden in der Regel zweimal im Monat freitags von 15 bis 16 Uhr statt, nicht jedoch an Plenartagen oder bei besonderen parlamentarischen Veranstaltungen. Die Anmeldung kann bis zu 3 Monate im Voraus online erfolgen.
Der Besucherservice behält sich vor, die Führung abzusagen, wenn die Mindestanzahl von 5 Teilnehmenden nicht erreicht wird.
Online-Anmeldung zur Teilnahme an Einzelbesucherführungen
Teilnahme an Plenarsitzungen
Bitte beachten Sie:
Der Zutritt zum Landtagsgebäude für Besucherinnen und Besucher wird ab dem 1. September 2025 an Sitzungstagen des Plenums von der Hinterlegung eines amtlichen Lichtbildausweises abhängig gemacht. Diese Regelung gilt für alle Besucherinnen und Besucher des Landtages. Besucherinnen und Besucher erhalten an der Pforte im Gegenzug einen Besucherausweis für die Zeit des Aufenthaltes im Landtagsgebäude. Dabei ist der Grund des Besuches unerheblich (z. B. Besuch von Plenarsitzungen, Besuch der Ausstellungen, Besuch der Kantine oder der Dachterrasse etc.).
Der Besucherausweis ist während des Besuches im Landtagsgebäude offen und sichtbar zu tragen. Beim Verlassen des Landtagsgebäudes ist die Besucherkarte an der Pforte wieder abzugeben. Im Gegenzug wird der hinterlegte amtliche Lichtbildausweis zurück gegeben.
Besucherinnen und Besucher, die an Plenarsitzungen im Landtag Brandenburg teilnehmen möchten, erhalten vom Besucherservice der Landtagsverwaltung eine Besucherkarte. Diese berechtigt zum Zutritt auf die Besuchertribüne im Plenarsaal.
Bitte halten Sie ihren amtlichen Lichtbildausweis bei einem Besuch des Landtages bereit.
Im Regelbetrieb können Einzelbesucherinnen und -besucher die Sitzungen des Landtages von der Besuchertribüne des Plenarsaals verfolgen. Eine rechtzeitige Platzreservierung ist notwendig. Am Plenartag selbst erfolgt der Einlass für nicht vorangemeldete Besucher nur nach Maßgabe freier Plätze.
Anmeldungen werden telefonisch unter 0331 966-1260 oder per E-Mail unter besucherservice@landtag.brandenburg.de entgegengenommen.
Termine und Tagesordnungen der Landtagssitzungen
Teilnahme an Ausschusssitzungen
Die Ausschüsse des Landtages tagen mit Ausnahme des Petitionsausschusses in der Regel öffentlich. Anmeldungen von Einzelbesucherinnen und -besuchern zur Teilnahme an den Ausschusssitzungen nehmen die zuständigen Ausschussreferenten gerne entgegen.
Übersicht der Fachausschüsse mit Kontakten der Ausschussreferenten