Präsidentin würdigt Landesverfassung zum 30. Jubiläum

Potsdam, 12. Mai 2022. Die Verfassung des Landes Brandenburg wurde vor 30 Jahren vom Landtag verabschiedet und in einem Volksentscheid von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen. Bei einer Seminarveranstaltung des Verfassungsgerichts Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) aus diesem Anlass sprach Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke ein Grußwort. Sie hob hervor, dass die am 14. April 1992 vom Landtag Brandenburg beschlossene Verfassung die erste eines ostdeutschen Bundeslandes war. „Darauf können wir stolz sein. Dass sie die Erfahrungen der Runden Tische aufnahm, die in der Wendezeit den Wandel zur Demokratie ermöglichten, hatte und hat gewichtige Folgen: Unsere Verfassung ist ein sehr bürgernahes, ja menschenfreundliches Rechtswerk“, sagte sie.

Die Landtagspräsidentin wies darauf hin, dass im Mittelpunkt der Brandenburger Verfassung gleichberechtigt neben den politischen und sozialen Grundrechten aller Einzelnen das Ziel des friedlichen Miteinander steht: „Nicht allein in Brandenburg, sondern in Deutschland und Europa, mit den polnischen Nachbarn und mit gesellschaftlichen Minderheiten. Das sind schöne, zukunftsweisende Leitlinien für unser Gemeinwesen. Und sie sind durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine noch wichtiger geworden.“ Zudem unterstrich die Präsidentin, dass die Verfassung von den Brandenburger Bürgerinnen und Bürgern in einem Volksentscheid im Juni 1992 mit mehr als 94 Prozent angenommen worden ist. „Auch das macht unsere Verfassung zu etwas Besonderem in Deutschland.“

Anlässlich des 30. Verfassungsjubiläums wird der Landtag Brandenburg am 22. Juni 2022 eine Feierstunde im Plenarsaal ausrichten.

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
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