Thomas Domres

Fraktion Die Linke

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Landesliste Fraktion Die Linke, Platz 6

Landmaschinen- und Traktorenschlosser,
Altenpfleger;
19348 Perleberg;
geb. 1970 in Perleberg, verpartnert, 1 Kind

Domres, Thomas
© Landtag Brandenburg

Lebenslauf

  • 1977 bis 1987 Polytechnische Oberschule „Juri Gagarin“ in Perleberg
  • 1987 bis 1989 Berufsausbildung zum Landmaschinen- und Traktorenschlosser
  • 1989 bis 1991 Wehrdienst
  • 1991 bis 1993 Ausbildung zum Staatlich anerkannten Altenpfleger an der Medizinischen Fachschule Wittenberge
  • 1993 bis 1999 Altenpfleger beim Landesausschuss für Innere Mission

Politische Laufbahn

  • Seit 1990 Mitglied der PDS, ab Juli 2005 Die Linkspartei.PDS, ab Juni 2007 DIE LINKE

  • Seit 1993 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Perleberg
  • 1998 bis 1999 Mitglied des Kreistages Prignitz
  • Seit 2008 Mitglied des Kreistages Prignitz

  • Seit September 1999 Mitglied des Landtages Brandenburg
  • Seit August 2012 Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE
  • Seit September 2012 Mitglied des Landtagspräsidiums

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Angaben zu den Verhaltensregeln (§ 26 Abgeordnetengesetz):

  • Nummer 2: Altenpfleger
  • Nummer 4 (ehrenamtlich): Kreisvorsitzender DIE LINKE Prignitz

Angaben nach § 26 Abs. 2 AbgG:

  • Nummer 6: Stufe 1

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2022 hat der Landtag Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten beschlossen (§ 26 Absatz 1 und 2 AbgG). Inhaltlich wurden insbesondere die Anzeigepflichten der Abgeordneten zu Nebeneinkünften konkretisiert und erweitert. Derzeit werden die mit den neuen Anzeigepflichten verbundenen Angaben von der Landtagsverwaltung erhoben und für die Veröffentlichung bearbeitet. Die Daten werden sodann sukzessive nach Eingang an dieser Stelle veröffentlicht.

Bei den obenstehenden Angaben der/des Abgeordneten zu den Verhaltensregeln handelt es sich daher derzeit (noch) um die Angaben nach bisherigem Recht. 

 

Ordentliche Ausschuss- und Gremienmitgliedschaften