Landtag veröffentlicht am Montag die Einnahmen der Abgeordneten aus sonstiger Tätigkeit

Mit Inkrafttreten des neuen Abgeordnetengesetzes in der 6. Wahlperiode werden von Landtagspräsidentin Britta Stark neben den Angaben über ausgeübte Berufe, Tätigkeiten und sonstige Funktionen der Abgeordneten ab sofort auch sämtliche Einkünfte veröffentlicht. Hierzu gehören auch Einnahmen aus entgeltlichen Tätigkeiten der Beratung, Erstattung von Gutachten, publizistischer und Vortragstätigkeit. Die Einnahmen der Abgeordneten werden in Form von Einkommensstufen veröffentlicht.

Die Zusammenstellung der gemeldeten Daten ist nunmehr abgeschlossen. Die Angaben werden

am       Montag, dem 22. Dezember 2014
um      10:00 Uhr

auf der Internetseite des Landtages in Form eines PDF-Dokumentes veröffentlicht und parallel an die Medien per E-Mail versendet. Im weiteren Verlauf der Legislaturperiode werden die Angaben im Internet mit jeder Änderungsmitteilung fortlaufend aktualisiert.