Petitionsausschuss auch während der sitzungsfreien Zeit aktiv

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Thomas Domres teilt mit: Der Parlamentsbetrieb wird in der sitzungsfreien Zeit nicht eingestellt. So bleibt beispielsweise der Petitionsausschuss auch während der Sommerpause für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Trotz der allgemeinen Urlaubszeit wird vom Petitionsgrundrecht auch in den Sommermonaten rege Gebrauch gemacht. Mit der notwendigen Zustimmung des Landtagspräsidiums trat der Petitionsausschuss am 19. Juli 2011 zu seiner Sommersitzung zusammen. Anzahl und Dringlichkeit der Petitionen machten dies erforderlich.

Vor dem Beginn der Sommerferien erreichen den Petitionsausschuss regelmäßig eilige Petitionen zu Schulfragen, die sich auf das bevorstehende neue Schuljahr beziehen. In diesem Jahr lag der Schwerpunkt bei Entscheidungen der staatlichen Schulämter zu
Klassenbildungen und Klassengrößen. Hierzu hat der Ausschuss in einem Fall zur Kenntnis nehmen können, dass der Bitte um Aufnahme aller Bewerber an einem Gymnasium zur Vermeidung langer Schulwege für die zunächst abgewiesenen Schülerinnen und Schüler zwar nicht - wie von den Eltern gewünscht - durch Einrichtung einer zusätzlichen Klasse in der Jahrgangsstufe 7, aber letztlich durch Ausschöpfung der maximalen Aufnahmemöglichkeit in den vorgesehenen Klassen entsprochen werden konnte. Den auch in weiteren Petitionen zum Ausdruck gekommenen Wunsch nach kleineren Klassen vermag der Petitionsausschuss grundsätzlich nachzuvollziehen. Jedoch sind ihm keine Möglichkeiten gegeben, auf eine Abänderung von schulbehördlichen Entscheidungen hinzuwirken, die im Einklang mit den maßgeblichen rechtlichen und finanziellen Vorgaben stehen. In derartigen Fällen muss sich die Aufgabe des Petitionsausschusses darauf beschränken, den Unterstützung suchenden Bürgerinnen und Bürgern möglichst noch vor Beginn des neuen Schuljahres Antworten auf ihre Petitionen zu geben.

Ebenso wie in seinen vorangegangenen Sitzungen hat sich der Petitionsausschuss darüber hinaus in seiner Sommersitzung wieder mit vielen Petitionen zur sogenannten Altanschließerproblematik befasst. Mit Blick auf die Bedeutung der Thematik und das allgemeine Interesse haben die Ausschussmitglieder den Beschluss gefasst, auf der Internetseite des Petitionsausschusses über die Petitionen zu
informieren. Diese Möglichkeit ist im neuen Petitionsgesetz, das im Dezember 2010 in Kraft trat, ausdrücklich vorgesehen. Nähere Informationen können unter www.landtag.brandenburg.de im Bereich Mitgestalten/Petitionen abgerufen werden.