Regelungen des Siedlungsgebietes und des Finanzausgleichs beschäftigen Sorben/Wenden-Rat

Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden des Landtages Brandenburg tritt

am Dienstag, dem 24. Mai 2016
um 12:30 Uhr
im  Raum E.070a des Landtages

zu seiner 11. (öffentlichen) Sitzung zusammen.

Eingangs berichtet der Beauftragte der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Staatssekretär Martin Gorholt.

Anschließend steht eine Beschlussfassung der Ratsmitglieder auf der Tagesordnung. Gemäß § 13c Absatz 1 Satz 1 des Sorben/Wenden-Gesetzes (SWG) kann das Gremium beim zuständigen Ministerium beantragen, dass dieses im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss eine Veränderung des angestammten Siedlungsgebietes feststellt. Am Dienstag entscheiden die Ratsmitglieder über die Einreichung solcher Anträge. Jene zielten auf die  Zugehörigkeit zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet in den Kreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald.

Im weiteren Sitzungsverlauf erörtern die Mitglieder den aktuellen Stand und die Möglichkeiten der Unterzeichnung gemeinsamer Feststellungsanträge der Gemeinde Neuhausen mit den Gemeindeteilen Groß Döbbern und Haasow sowie der Gemeinde Märkische Heide mit den Gemeindeteilen Dollgen, Kleine Leine, Groß Leuthen, Pretschen und der Stadt Welzow. Vor diesem Hintergrund werden beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Ortsvorsteherinnen und –vorsteher erwartet.

Das Land Brandenburg gewährt den Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet für den mit der Anwendung des Sorben/Wenden-Gesetzes (SWG) verbundenen höheren Aufwand einen finanziellen Ausgleich (SWG § 13a und § 13 b Absatz 4). Der Rat berät am Dienstag den Entwurf einer Verordnung zur Kostenerstattung und legt vor dem Hintergrund einer einhergehenden Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Mittwoch, 25. Mai 2016) Änderungsvorschläge fest.

Abschließend verständigen sich die Ratsmitglieder über die weitere Sitzungsplanung und organisatorische Fragen.

Medienvertreter sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen. Die Möglichkeit persönlicher Nachfragen besteht ab 14:00 Uhr.

Die nächste Sitzung des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden findet planmäßig am 21. Juni 2016 statt.

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In der Ursprungsversion des Terminhinweises vom 20. Mai wurde im zweiten Absatz mitgeteilt, dass der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Vorfeld eines Antrages Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herstellen muss. Dies ist nicht der Fall. Das Einvernehmen hinsichtlich der Feststellung von Veränderungen des angestammten Siedlungsgebietes muss zwischen dem zuständigen Ministerium und dem Hauptausschuss bestehen (§ 13c Absatz 1 Satz 1 SWG). Im ersten Satz des dritten Absatzes wurde eine Umformulierung, jedoch keine inhaltliche Änderung vorgenommen.