Weg freimachen für den Online-Schlichter für Brandenburger!

Anmelden, Sachverhalt schildern, Dokumente anfügen, abschicken: Mit nur wenigen Klicks können Verbraucherinnen und Verbraucher einen „Online-Schlichter“ um Rat fragen – allerdings nur, wenn sie in Berlin oder Bayern, Hessen oder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein wohnen bzw. Streitigkeiten mit einem Unternehmen in diesen Bundesländern haben. „Die Mitglieder des Verbraucherschutzausschusses wollen, dass auch Brandenburgerinnen und Brandenburger bei Problemen mit Internetkäufen kostenlos online Hilfe bekommen“, fordert Marco Büchel als Vorsitzender des Verbraucherschutz- und Europaausschusses im Landtag. Der Ausschuss beantragt deshalb in der kommenden Landtagssitzung Ende nächster Woche, dass das Land Brandenburg Kooperationspartner im Online-Schlichtungs-Projekt des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. wird.

Der 2009 gegründete Online-Schlichter wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Europaangelegenheiten, Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz auf seiner Informationsreise nach Straßburg/Kehl im November 2017 vorgestellt. Er ist eine niedrigschwellige Alternative zu einem langwierigen, aufwändigen und kostenintensiven Weg zum Gericht. In 70 Prozent der Fälle konnten die im Verbraucherrecht erfahrenen Juristinnen und Juristen beim Online-Schlichter bislang helfen – und das im Schnitt binnen acht Wochen. Eine unabhängige und für beide Seiten transparente Fallanalyse, flexible Lösungsvorschläge und die Möglichkeit, jederzeit aus der Schlichtung auszusteigen, machen das Verfahren für Kundinnen und Kunden wie für Unternehmen gleichermaßen attraktiv. Neben den Ländern beteiligen sich auch Privatunternehmen an dem Projekt.