Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 30. Sitzung am 18. März 2026 gemäß Art. 72 der Verfassung des Landes Brandenburg auf Antrag der AfD-Fraktion einen Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)“ eingesetzt.

Ihm gehören neun ordentliche und neun stellvertretende Mitglieder sowie ein Vorsitzender an.

Gegenstand der Untersuchung ist laut Einsetzungsbeschluss das Handeln der Landesregierung Brandenburg im Hinblick auf die Kostenerstattung durch das Land Brandenburg für die Unterbringung von geflüchteten Personen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin seit 2014. Dem Landkreis sind durch das Land Kosten für die Erfüllung von Miet- und Pachtverträgen mit privaten Dritten, die für die Unterbringung von Geflüchteten geschlossen wurden, erstattet worden. Der Ausschuss soll klären, ob die öffentlichen Mittel korrekt eingesetzt wurden und damit zusammenhängend, ob die Wahrnehmung der Aufsicht der Landesregierung gegenüber dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu beanstanden ist.

Der Untersuchungsauftrag umfasst vier Themenkomplexe: „Kostenerstattung durch das Land Brandenburg“, „Wahrnehmung der Aufsicht der Landesregierung über den Landkreis Ostprignitz-Ruppin“, „Wirtschaftliche Beziehungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu Dritten“ und „Umgang der Landesregierung mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen“.

Zur Erfüllung des Untersuchungsauftrags kann der Untersuchungsausschuss Akten einsehen, Auskünfte einholen, Zeuginnen und Zeugen vernehmen sowie Sachverständige herbeiziehen.

Am Ende seiner Untersuchungen soll der Untersuchungsausschuss einen Abschlussbericht anfertigen und auch Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen ziehen, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der Kostenerstattung durch die Landesregierung zugunsten der Landkreise und kreisfreien Städte.

Mitglieder und Sitzungstermine des UA 8/1 in der 8. Wahlperiode

Teaserbild Untersuchungsausschuss 8/1 (UA OPR)
Teaserbild Untersuchungsausschuss 8/1 (UA OPR)
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