Termin
20. (nichtöffentliche) Sitzung des Untersuchungsausschusses 7/1
in der Mittagspause der Plenarsitzung
Tagesordnung
1. Einbringung von Beweisanträgen
2. Verfahren
3. Zweite Beratung über den Entwurf des Abschlussberichtes des Vorsitzenden
4. Sonstiges
Beschreibung
Der Untersuchungsausschuss ist nicht beschlussfähig, wenn nur die Hälfte seiner Mitglieder oder weniger anwesend sind und dies auf Antrag festgestellt worden ist (§ 9 Absatz 2 UAG).
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn der Untersuchungsausschuss nicht beschlussfähig ist, die oder der Vorsitzende die Sitzung sofort auf bestimmte Zeit unterbricht. Ist nach Ablauf dieser Zeit die Beschlussfähigkeit noch nicht eingetreten, so ist unverzüglich eine neue Sitzung einzuberufen. In dieser Sitzung zur gleichen Tagesordnung ist der Untersuchungsausschuss beschlussfähig, auch wenn nicht die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist (§ 9 Absatz 3 UAG).