Termin

23. (öffentliche) Sitzung des Hauptausschusses

Termin im .ics-Format
Tagesordnung
Entwurf der Tagesordnung

1. Gesetz zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2487 (2. Neudruck) vom 04.03.2026

Abschließende Beratung (Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag)

2. Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes
Gesetzentwurf des Abgeordneten André von Ossowski (fraktionslos) - Drucksache 8/2281 vom 16.01.2026

Vorbereitung der 3. Lesung (Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag)

3. Abstraktes Normenkontrollverfahren - VfGBbg 37 / 26

Verfahren gemäß § 55 der Geschäftsordnung des Landtages (Beschlussfassung über die Stellungnahme)

4. Verschiedenes

Beschreibung

Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag beim Sekretariat unter der E-Mail hauptausschuss@landtag.brandenburg.de oder der Telefon-Nr. 0331 966-1168 anzumelden. Es können gegebenenfalls Zutrittskontrollen stattfinden. Bitte führen Sie aus diesem Grund einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Dienst-ausweis des Landes Brandenburg mit.
Besucherinnen und Besucher, für deren Teilnahme an der Sitzung Maßnahmen für den barrierefreien Zugang erforderlich sind, werden um einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung gebeten. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Fällen ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Planung entsprechender Maßnahmen erforderlich ist. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass im und am Landtagsgebäude keine Parkplätze zur Verfügung stehen.
Die Sitzung des Ausschusses wird live im Internet übertragen und aufgezeichnet. Die Sitzung kann per Livestream über die Website des Landtages http://www.landtag.brandenburg.de mitverfolgt werden. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist in der Regel am Folgetag auch in der Mediathek für einen Zeitraum von sechs Monaten über die Website des Landtages abrufbar.