Termin

31. (öffentliche) Sitzung des Hauptausschusses

Termin im .ics-Format
Tagesordnung

1. Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 7/4317 vom 05.10.2021

in Verbindung damit:

Bericht der Landesregierung gemäß § 17a des Brandenburgischen Ministergesetzes zur Anwendung von Karenzzeiten für ehemalige Mitglieder der Landesregierung, Bericht der Landesregierung – Drucksache 7/3273 vom 24.03.2021

Auswertung der schriftlichen Anhörung und abschließende Beratung (Erarbeitung von Beschlussempfehlungen an den Landtag)

2. Gesetz zu dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 7/4560 vom 22.11.2021

Beratung

3. Verfassungsbeschwerdeverfahren VfGBbg 74 / 21

in Verbindung damit:

Verfassungsbeschwerdeverfahren VfGBbg 77 / 21:

Verfahren gemäß § 55 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg

4. Organstreitverfahren VfGBbg 78 / 21

Verfahren gemäß § 55 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg

5. Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie (auf Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Bericht der Staatskanzlei

6. Verschiedenes

Beschreibung

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die Durchführung von Ausschusssitzungen auch weiterhin nur unter Einschränkungen für die Öffentlichkeit möglich. Sitzungen werden im Livestream über die Website des Landtages www.landtag.brandenburg.de übertragen. Medienvertreterinnen und -vertreter haben nach Anmeldung bei der Pressestelle des Landtages sowie unter Beachtung der 3G-Regelung Zutritt zu den Ausschusssitzungen (E-Mail-Ad-resse: pressestelle@landtag.brandenburg.de).

Die Einhaltung des Abstandsgebots ermöglicht die Anwesenheit der interessierten Öffentlichkeit lediglich in Ausschusssitzungen, die im Plenarsaal stattfinden. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Für den Zugang zum Parlamentsgebäude gilt zudem die 3G-Regel: Nur wer vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist, eine Infektion in den vergangenen sechs Monaten überstanden hat oder ein aktuell negatives Testergebnis vorweisen kann, darf das Haus betreten. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich rechtzeitig beim Ausschusssekretariat unter der E-Mail-Adresse: hauptausschuss@landtag.brandenburg.de anzumelden.

Der Landtag informiert auf seiner Website www.landtag.brandenburg.de fortlaufend zum Thema.