100 Jahre Frauenwahlrecht – Festveranstaltung im Landtag

Vor 100 Jahren, am 12. November 1918, wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt. Weltweit hatten Frauen für diese politische Mitwirkung gekämpft, manche von ihnen auch unter Einsatz ihres Lebens. Landtagspräsidentin Britta Stark nahm das Jubiläum zum Anlass, die politische Forderung nach Parität zu unterstützen. Parität bedeutet die verpflichtende gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in den Parlamenten.

Präsidentin Stark: „Wenn wir Parität politisch wollen, dann werden uns rechtliche Hürden nicht aufhalten. Voraussetzung ist, dass wir, soweit erforderlich, auf Bundes- und auf Landesebene die verfassungsrechtliche Basis für Geschlechterparität schaffen. Dafür lohnt es sich zu kämpfen.“

Schirmherrin Frauenministerin Susanna Karawanskij appellierte an die Frauen: "Wir müssen Hürden überwinden, wir müssen aber auch selbst aktiv werden. Frauen, nehmt euren ganzen Mut zusammen und stellt euch zur Wahl! Geht hin, macht mit! Wir dürfen nicht sorglos mit dem Wahlrecht umgehen. Unsere Ur-Ur-Großmütter haben dafür jahrelang gekämpft."

Prof. Dr. Sabine Hering, Expertin für die Geschichte der Frauenbewegung, hat mit ihrer Textcollage, die vom Theater ‘89 inszeniert wurde, die Hintergründe der Ereignisse am 12. November 1918 thematisiert. Den Festvortrag hielt Prof. Christina Thürmer-Rohr.

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