25. (öffentliche) Sitzung (Sondersitzung) des Hauptausschusses

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  • Ausschüsse / Gremien, Liveübertragung
  • Zeitpunkt
    18. Juni 2026, 19:00 – 21:00 Uhr
  • Ort
    Landtag Brandenburg, Raum: 1.070 a/b
  • Ausschuss / Gremium
    Hauptausschuss
Tagesordnung
Entwurf der Tagesordnung

1. Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, Gesetzentwurf der Landesregierung, (Drucksache 8/2217) in der Fassung der Beschlüsse des Landtages in 2. Lesung

Vorbereitung der 3. Lesung (Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag)

2. Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des rbb-Staatsvertrages (Erster rbb-Änderungsstaatsvertrag)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2908 vom 04.06.2026

Verständigung über das Verfahren

Beschreibung

Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag beim Sekretariat unter der E-Mail hauptausschuss@landtag.brandenburg.de oder der Telefon-Nr. 0331 966-1168 anzumelden. Es können gegebenenfalls Zutrittskontrollen stattfinden. Bitte führen Sie aus diesem Grund einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Dienstausweis des Landes Brandenburg mit.
Besucherinnen und Besucher, für deren Teilnahme an der Sitzung Maßnahmen für den barrierefreien Zugang erforderlich sind, werden um einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung gebeten. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Fällen ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Planung entsprechender Maßnahmen erforderlich ist. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass im und am Landtagsgebäude keine Parkplätze zur Verfügung stehen.
Die Sitzung des Ausschusses wird live im Internet übertragen und aufgezeichnet. Die Sitzung kann per Livestream
über die Website des Landtages http://www.landtag.brandenburg.de mitverfolgt werden. Eine Aufzeichnung der Sitzung
ist in der Regel am Folgetag auch in der Mediathek für einen Zeitraum von sechs Monaten über die Website
des Landtages abrufbar.