Termin
21. (teilweise öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
Tagesordnung
Entwurf der Tagesordnung
1. Haushaltsgesetz 2027 / 2028 und Haushaltsbegleitgesetz (auf Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion) – öffentlich
Verständigung zum weiteren Verfahren
2. Bericht zur Fortschreibung der Konjunkturkomponentenberechnung (auf Antrag der AfD-Fraktion) – öffentlich
Bericht des Ministeriums der Finanzen
3. Stand der Umsetzung und Finanzierung der Erhöhung sowie der rückwirkenden Nachzahlung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 – 2 BvL 20 / 17 (auf Antrag der BSW-Fraktion) – öffentlich
Bericht des Ministeriums der Finanzen
4. Anhebung der Beamtenalimentation – Aufschlüsselung nach Fachministerien (auf Antrag der AfD-Fraktion) – öffentlich
Bericht des Ministeriums der Finanzen
5. Stand zum ILB-Anteilskauf insbesondere zur Kreditfinanzierung (auf Antrag der AfD-Fraktion) – öffentlich
Bericht des Ministeriums der Finanzen
6. Kommunale Investitionsprogramme (auf Antrag der AfD-Fraktion) – öffentlich
6.1 Bericht zum Brandenburg-Kredit für Kommunen (KIP 2025-29) – öffentlich
6.2 Vorstellung des geplanten revolvierenden kommunalen Investitionsfonds bei der ILB – öffentlich
Bericht des Ministeriums der Finanzen
7. Bericht zur Mittelverwendung aus dem kommunalen Ausgleichsfonds nach § 16 BbgFAG (auf Antrag der AfD-Fraktion) – öffentlich
Bericht des Ministeriums der Finanzen
8. Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025, Stand: 31.12.2025 – öffentlich MdF-Vorlage 12 / 26
Kenntnisnahme
9. Unterrichtung des Landtages Brandenburg über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit einem Betrag von 25.000 EUR und darüber im Haushaltsjahr 2025 und Unterrichtung des Landtages Brandenburg über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen (VE) mit einem Jahresbetrag von 25.000 EUR und darüber im Haushaltsjahr 2025 – öffentlich
Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 23.07.2026
Kenntnisnahme
10. Einwilligung in überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) bei Kapitel 08 100 Titel 883 80 und 883 81 mit der Zweckbestimmung „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände“ (EFRE/JTF-Programm in der Förderperiode 2021 – 2027)" – öffentlich
MdF-Vorlage 15 / 26
Einwilligung
11. Brief der Teilnehmenden des 1. Parlamentarischen Jugendforums „Deine Zukunft. Dein Brandenburg“ (auf Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion) – öffentlich
Schreiben der Präsidentin vom 18.06.2026
Beratung
12. Verschiedenes – öffentlich
12.1 Terminplan 2027 (Neudruck) – öffentlich
Kenntnisnahme
13. Zukunftspaket Brandenburg – Grundstücksankäufe – nichtöffentlich
MdF-Vorlage 13/26 und MdF-Vorlage 14/26
Kenntnisnahme
Beschreibung
Die interessierte Öffentlichkeit, Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien werden gebeten, sich möglichst bis zum Vortag beim Sekretariat unter der E-Mail ausschussahf@landtag.brandenburg.de oder der Telefon-Nr. 0331 966-1176 anzumelden. Es können gegebenenfalls Zutrittskontrollen stattfinden. Bitte führen Sie aus diesem Grund einen amtlichen Lichtbildausweis oder einen Dienstausweis des Landes Brandenburg mit.
Besucherinnen und Besucher, für deren Teilnahme an der Sitzung Maßnahmen für den barrierefreien Zugang erforderlich sind, werden um einen entsprechenden Hinweis bei der Anmeldung gebeten. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Fällen ein gewisser zeitlicher Vorlauf für die Planung entsprechender Maßnahmen erforderlich ist. Eine Platzreservierung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte beachten Sie, dass im und am Landtagsgebäude keine Parkplätze zur Verfügung stehen.
Die Sitzung des Ausschusses wird live im Internet übertragen und aufgezeichnet. Die Sitzung kann per Livestream über die Website des Landtages http://www.landtag.brandenburg.de mitverfolgt werden. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist in der Regel am Folgetag auch in der Mediathek für einen Zeitraum von sechs Monaten über die Website des Landtages abrufbar.