Anhörung im Haushaltsausschuss zum Thema „Strukturinvestitionen in die Zukunft“

Blick in die Reihe der Anzuhörenden während der Ausschusssitzung.
Blick in die Reihe der Anzuhörenden während der Ausschusssitzung.
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 28. November 2019. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen befasste sich in seiner heutigen 3. Sitzung mit Gesetzentwürfen zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg“ und für einen Nachtragshaushalt 2019. Einbringer beider Gesetzentwürfe sind die Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

  • Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg" (Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz - ZifoG), Drucksache 7/120
  • Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019 - NTHG 2019), Drucksache 7/123

Dazu wurden Vertreter des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages sowie drei Sachverständige angehört.

Auf Basis eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2019 wird der Zukunftsinvestitionsfonds mit 1 Mrd. Euro ausgestattet. Diese Summe speist sich aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens, der als Bestandteil des Landeshaushaltsplans für die zweckentsprechende Verwendung der Mittel maßgeblich ist. Sie wird dem Sondervermögen aus einer Kreditaufnahme am Kapitalmarkt auf gesetzlicher Grundlage zugeführt.

In Bezug auf die Umsetzung bzw. Verfügbarmachung der Mittel durch Implementierung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens in den Landeshaushaltsplan ist deshalb noch im Jahr 2019 ein Nachtragshaushalt erforderlich. Damit kann die Finanzierung des Sondervermögens im Haushaltsplan für das Jahr 2019 dargestellt werden.

Dieser Gesetzentwurf, in dem eine Kreditermächtigung in Höhe von 1 Mrd. Euro ausgebracht wird, ist deshalb im Verbund mit dem „Zukunftsinvestitionsfonds“ zu betrachten. Zweck des Sondervermögens ist die Finanzierung von Investitionen in den Bereichen „Regionalentwicklung“, „Klimaschutz“, „moderne Infrastruktur“, „Digitalisierung“ und „Innovationen“.

Das Finanzministerium, das das Sondervermögen verwalten soll, wird dem Haushaltsausschuss jährlich zum 31. Dezember über Bewilligung und Abfluss der Mittel sowie Wirkung und Nachhaltigkeit der mit diesem Sondervermögen finanzierten Mittel berichten.

Gegenstand der Anhörung sind auch zwei Änderungsanträge der Fraktionen BVB / FREIE WÄHLER und DIE LINKE zum Sondervermögen.

Der Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion favorisiert in Bezug auf Projekte, die aus dem Sondervermögen finanziert werden sollen, insbesondere den Landesstraßenbau und die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und zielt auf den Ausschluss einer Mittelbereitstellung für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE plädiert im Wesentlichen für eine Konkretisierung des Begriffs „moderne Infrastruktur“. Er soll durch „Verkehrs-. Bildungs- und Pflegeinfrastruktur sowie der kommunalen Infrastruktur“ ersetzt werden. Ferner soll gesetzlich geregelt werden, dass der Haushaltsausschuss auf Vorschlag der Landesregierung über die Höhe der Entnahme aus dem Zukunftsinvestitionsfonds und die Mittelverwendung für Maßnahmen entscheidet.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen beabsichtigt, in seiner darauffolgenden am 5. Dezember 2019 stattfindenden Sitzung die entsprechenden Beschlussempfehlungen für den Landtag zu erarbeiten, sodass der Landtag in die Lage versetzt wird, in der 50. Kalenderwoche die erforderlichen Entscheidungen zu treffen.