Anhörung zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft

Potsdam, 9. Februar 2022. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport führt am Donnerstag eine Anhörung zum Siebten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes durch.

Dazu liegen ein Gesetzentwurf (Drucksache 7/4606) der Landesregierung sowie ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll für die Ermittlung der Personaldurchschnittskosten die Festlegung der Entwicklungsstufe 4 nun direkt im Brandenburgischen Schulgesetz erfolgen. Mit der gesetzlichen Regelung soll Rechtsklarheit geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wird unter anderem damit begründet, dass das Land keinen vollständigen Kostenausgleich, sondern lediglich eine Beteiligung an den Kosten der Ersatzschulen schulde. Zudem müsse der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt werden. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zielt dagegen darauf ab, den Finanzierungsbeitrag des Landes für Schulen in freier Trägerschaft zu erhöhen. Danach soll zur Ermittlung der Betriebskostenzuschüsse in der maßgeblichen Entgeltgruppe als Entwicklungsstufe die „4,5“ festgeschrieben werden. Dies soll vom Schuljahr 2022/23 an gelten und wird unter anderem mit der Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft und deren weiterer Stärkung begründet.

Zu der Anhörung werden erwartet:

  • Günther Fuchs, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft;
  • Holger Köhler, Vorsitzender der AGFS Brandenburg;
  • Ines Mülhens-Hackbarth, Vorsitzende des Landesschulbeirates;
  • Dr. Irene Petrovic-Wettstädt, Vorstandsmitglied der AGFS Brandenburg;
  • Dirk Seifert, Geschäftsführer der Freien Montessorischule Barnim e.V.

Die vollständige Tagesordnung der Sitzung findet sich hier: 27. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

Zum Livestream geht es hier: Livestreams - Landtag Brandenburg

Klassenzimmer in einer Schule
Klassenzimmer in einer Schule
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