Anhörung zur Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ im Ausschuss

Blick in die Reihe der Anzuhörenden während der Sitzung
Blick in die Reihe der Anzuhörenden während der Sitzung
© Landtag Brandenburg
Potsdam, 13. Februar 2020. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat sich in seiner 4. Sitzung am 12. Februar 2020 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ befasst. Zuvor hatte der Hauptausschuss die Volksinitiative an den zuständigen Fachausschuss überwiesen.

Die Initiatoren der Volksinitiative fordern unter anderem ein Pestizidverbot in Schutzgebieten, verbindliche Schutzstreifen an Gewässerrändern und eine bessere Förderung des ökologischen Landbaus. Landtagsvizepräsidentin Barbara Richstein hatte am 13. Januar 42 Aktenordner mit Unterschriften der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ entgegengenommen. Laut Friedhelm Schmitz-Jersch, Vertreter der Volksinitiative und Vorsitzender des NABU Brandenburg, sind mehr als 73.000 Unterschriften gesammelt worden.

Gemäß Volksabstimmungsgesetz haben die Vertreter der Volksinitiative das Recht auf Anhörung vor dem zuständigen Ausschuss. Vor dem Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz wurden am 12. Februar folgende Initiatoren der Volksinitiative angehört:

  • Frau Anja Hradetzy, Biolandwirtin Hof Stolze Kuh
  • Herr Johann Lütke Schwienhorst, Aurelia Stiftung
  • Herr Dr. Wilhelm Schäkel, BUND Brandenburg
  • Herr Friedhelm Schmitz-Jersch, NABU Brandenburg
  • Herr Dr. Hartmut Kretschmer, NABU Brandenburg

Der Hauptausschuss hat nun am 19. Februar 2020 über das Vorliegen der förmlichen Voraus­setzungen und die Zulässigkeit der Volksinitiative zu beschließen und über das weitere Vorgehen zu beraten. Laut einem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes, das der Hauptausschuss in Auftrag gegeben hatte, ist die Volksinitiative aus formalen Gründen unzulässig.