Ausschuss hört Experten zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes an

Symbolbild Ausschuss für Inneres und Kommunales
Potsdam, 7. September 2021. Der Ausschuss für Inneres und Kommunales befasst sich am Mittwoch im Rahmen einer Anhörung mit einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Die Anhörung wird aufgrund der Corona-Pandemie technisch als Hybridsitzung durchgeführt, bei der die Anzuhörenden per Video zu der Präsenzsitzung des Ausschusses zugeschaltet werden. Die Anhörung wird live über die Website des Landtages übertragen.

Mit dem Gesetzentwurf (Drucksache 7/3750) soll die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge zu den Direktwahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher befristet bis zum 30. Juni 2022 um die Hälfte abgesenkt werden. Der Gesetzesvorschlag wird unter anderem damit begründet, dass die im Land Brandenburg anstehenden einzelnen Direktwahlen unter den Bedingungen der SARS-CoV-2-Pandemie stattfinden. Die bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Infektionsschutz hätten zu erheblichen Einschränkungen der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und zu Veränderungen der politischen Kommunikation im öffentlichen Raum geführt. Auch für die Einwerbung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge würden somit erschwerte Bedingungen gelten.

Zu der Anhörung werden erwartet:

  • Dr. Holger Obermann, Landkreistag Brandenburg e. V.;
  • Jens Graf, Städte-und Gemeindebund Brandenburg e. V.;
  • Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Universität Potsdam, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht;
  • Ralf Heimann, Bürgermeister der Gemeinde Brieselang.

Die vollständige Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier: Sitzungstermine der Ausschüsse
 

Zum Livestream der Videokonferenz geht es hier: Livestreams - Landtag Brandenburg