Enquete-Kommission zu Lehren aus Corona nimmt Arbeit auf

Potsdam, 14. März 2025. Die Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“ hat ihre Arbeit aufgenommen. Das Gremium konstituierte sich heute in öffentlicher Sitzung. Die Kommission wurde vom Landtag mit Beschluss vom 23. Januar 2025 eingesetzt. Der Kommission werden insgesamt 15 Mitglieder angehören: neun parlamentarische sowie vier nichtparlamentarische stimmberechtigte Mitglieder (von den Fraktionen benannte Sachverständige) und zwei ständige mitberatende Mitglieder ohne Stimmrecht (benannt durch den Städte- und Gemeindebund Brandenburg und den Landkreistag Brandenburg). Vorsitzende ist die Abgeordnete Sina Schönbrunn.

Die Enquete-Kommission hat ihren mit dem Einsetzungsbeschluss beschriebenen Auftrag sowie Verfahrensfragen und Terminvorschläge besprochen. Die Kommission wird sich im ersten Jahr zunächst eine Übersicht zu den Inhalten der einzelnen Themenkomplexe verschaffen. Die Zwischenzeit bis zur zweiten Sitzung im Mai 2025 wollen die Kommissionsmitglieder nutzen, um die Umsetzung des Auftrages inhaltlich und strukturell zu planen. Zudem hat die Kommission den Beschluss gefasst, in der kommenden Sitzung am 9. Mai 2025 die Landesregierung zu den „Lehren aus der Coronapandemie – Bestandsaufnahme aktueller Erkenntnisse und Forschung“ mit dem Schwerpunkt zum Themenkomplex I vortragen zu lassen. Die Kommission hat den Freitag als regulären Sitzungstag festgelegt und sich über ihre Öffentlichkeitsarbeit verständigt.

Beschlossen wurde folgender Sitzungsplan für das Jahr 2025:

  • 9. Mai 2025
    Vortrag der Landesregierung: Themenkomplex I (Resilienz des Gesundheitssystems)
  • 13. Juni 2025
  • 11. Juli 2025
  • 12. September 2025
  • 7. November 2025
  • 5. Dezember 2025

Aus dem Einsetzungsbeschluss (Drucksache 8/336-B):

  • Resilienz des Gesundheitssystems (Themenkomplex I)
  • Analyse staatlicher Eingriffe (Themenkomplex II)
  • Bewertung der Verhältnismäßigkeit und Effektivität von Maßnahmen (Themenkomplex III)
  • Bewertung der Maßnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung (Themenkomplex IV)
  • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und Überwindung gesellschaftlicher Spaltung (Themenkomplex V).