Fraktionsaustritte wirken sich in Ausschüssen aus
Potsdam, 28. Januar 2026. Der Landtag hat angesichts mehrerer Fraktionsaustritte und der damit verbundenen Änderungen im Stärkeverhältnis der Fraktionen neue Größen und Zusammensetzungen von Parlamentsausschüssen beschlossen. Der im Plenum heute einstimmig ohne Enthaltungen verabschiedete Antrag des Präsidiums (Drucksache 8/2304) sieht Folgendes vor:
- Der Petitionsausschuss (A 2), der Ausschuss für Gesundheit und Soziales (A 7), der Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A 11), der Ausschuss für Haushaltskontrolle (A 12) sowie der Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik (A 13) haben jeweils neun Mitglieder und neun stellvertretende Mitglieder.
- Der Ausschuss für Recht und Digitalisierung (A 4), der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A 5) sowie der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (A 6) haben jeweils zwölf Mitglieder und zwölf stellvertretende Mitglieder.
- Der Ausschuss für Inneres und Kommunales (A 3), der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (A 8), der Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (A 9) sowie der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A 10) haben jeweils dreizehn Mitglieder und dreizehn stellvertretende Mitglieder.
Nach der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg setzen sich Ausschüsse mit neun Mitgliedern wie folgt zusammen:
SPD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder,
AfD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder,
CDU-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied,
BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied.
Für Ausschüsse mit zwölf Mitgliedern gilt folgende Besetzung:
SPD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder,
AfD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder,
CDU-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder,
BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied.
Die Ausschüsse mit dreizehn Mitgliedern setzen sich so zusammen:
SPD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder,
AfD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder,
CDU-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder,
BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied.
Hintergrund des Beschlusses sind Veränderungen im Stärkeverhältnis der Fraktionen aufgrund des Austritts von Abgeordneten aus ihrer bisherigen Fraktion am 9. Januar 2026. Diese Veränderungen sollen bei der Zusammensetzung der Ausschüsse berücksichtigt werden, was bei den mit dreizehn Mitgliedern besetzten Ausschüssen Anpassungen erforderlich macht. Die Änderung der Mitgliederzahl im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf zwölf wurde erforderlich, um die Mehrheitsverhältnisse auch nach der Zuweisung jeweils eines fraktionslosen Mitglieds durch das Präsidium zu wahren.