Juristen tauschten sich über die Landesverfassung aus
Potsdam, 4. November 2025. Die Neuauflage des juristischen Kommentars zur Brandenburger Landesverfassung ist bei einer Veranstaltung im Plenarsaal des Landtages vorgestellt worden. Herausgeber des umfangreichen Werkes sind Dr. Steffen Iwers, Leiter des Parlamentarischen Beratungsdienstes im Landtag, und der ehemalige Brandenburger Staatssekretär Hasso Lieber. Den Festvortrag hielt Prof. Dr. Stefan Haack von der Viadrina Universität Frankfurt (Oder) zum Thema „Die Bürgernähe der Landesverfassung. Wunschtraum oder Zukunftsmodell?" Die Veranstaltung war Teil einer Reihe zu „35 Jahre Land Brandenburg“.
Parlamentspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke sagte zur Begrüßung, die 1992 vom Landtag beschlossene und in einem Volksentscheid angenommene Brandenburger Verfassung „verbindet Aufbruch mit Verantwortung, Geschichte mit Gegenwart“. Sie sei hervorgegangen aus dem Geist der friedlichen Revolution, ein demokratisches Werk – „und ein zutiefst brandenburgisches“: Entstanden in offenen, öffentlichen Debatten mit Bürgerinnen und Bürgern, Expertinnen und Experten, Abgeordneten und kommunalpolitisch Tätigen. Sie habe sich bewährt und brauche zugleich „Pflege, Deutung, Fortentwicklung“; genau das leiste der vorgestellte Kommentar. „Er macht die Verfassung greifbar – für Juristinnen und Juristen, für Verwaltung, für Politik und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger“, so Liedtke.
Mitherausgeber Iwers betonte, der Kommentar solle „als eine Art Handwerkskoffer“ für die juristische Praxis dienen und einen Beitrag zur Verfassungsdiskussion leisten. An die Entstehungszeit der Verfassung erinnerte Mitherausgeber Liebert: Der damals viel zitierte „Brandenburger Weg“ habe bedeutet, sich über Parteigrenzen hinweg zuzuhören und mit Argumenten zu überzeugen, „das war beeindruckend“. Haack ging in seinem halbstündigen Vortrag unter anderem auf die bürgernahe Sprache der Verfassung und die dort festgelegte Volksgesetzgebung ein. Deren Wirkung lasse sich nicht vorrangig an erfolgreichen Volksinitiativen oder -begehren ablesen, sondern auch daran, ob die Politik den Anliegen der Initiativen letztlich gefolgt sei. Die Brandenburger Verfassung orientiere sich insgesamt stärker an den Belangen und Sorgen der Menschen als andere Verfassungen in Deutschland, so der Jura-Professor.
Anschließend wurden bei einer Podiumsdiskussion unter Leitung der Landtagspräsidentin Erwartungen an die Verfassung sowie Herausforderungen 1990 und 2025 erörtert. Daran nahmen auch Markus Möller, Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, sowie Dr. Annalena Mayr von der Viadrina Universität teil.
Vor 35 Jahren hatte sich der erste Landtag des neugegründeten Bundeslandes Brandenburg konstituiert. Kurz darauf öffneten die Abgeordneten den Weg für die Erarbeitung der Landesverfassung, die nach Verabschiedung im Parlament im Juni 1992 in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wurde. Es handelte sich um die erste Vollverfassung eines Bundeslandes seit 1949.
Nähere Informationen zur Landesverfassung finden Sie hier: https://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/parlamentsdokumente/entstehung_der_verfassung/30509

















