Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht übergibt aktuellen Tätigkeitsbericht Akteneinsicht

© Landtag Brandenburg
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wird vom Landtag für die Dauer von sechs Jahren berufen und in ihrer Arbeit durch eine Behörde mit derzeit 32 Stellen unterstützt. Ihre Aufgaben beinhalten u. a. die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, die Beratung von Verwaltung und Unternehmen sowie die behördliche Aufsicht für Datenschutz und Akteneinsicht. Die Landesbeauftragte hat dem Landtag und der Landesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Die Tätigkeitsberichte können Sie hier einsehen: https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.667087.de